Es gibt viele Gründe, eine Risikolebensversicherung abzuschließen: Die finanzielle Absicherung der Familie, die Geburt eines Kindes, der Abschluss eines Kredites oder Darlehens oder der Übergang in die Selbstständigkeit – mit einer Risikolebensversicherung können hohe Summen zu vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträgen versichert werden. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme den Begünstigten ausgezahlt. Staatliche Leistungen wie etwa die Witwenrente können auf diese Art aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass laufenden Zahlungspflichten und dem Lebensunterhalt nachgekommen werden kann.
Inhalt
- Risikolebensversicherung mit Vorerkrankungen
- Risikozuschläge und Ablehnung
- Praxisbeispiel
- Antragsstellung mit Vorerkrankungen
- Erfolgreicher Abschluss durch Anonymisierte Risikovoranfrage
Risikolebensversicherung mit Vorerkrankungen
Wie auch jeder Lebensversicherung müssen Interessenten einer Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung durchführen. Anhand von Gesundheitsfragen ermitteln die Versicherer das Risiko der zu versichernden Person, das einen massiven Einfluss auf die gebotenen Konditionen der Versicherungsleistung haben kann. Gängige Gesundheitsfragen beziehen sich unter anderem auf:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems
- Krebserkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Nikotin– und Alkoholkonsum
- BMI und risikoreiche Sportarten
Die Angaben sind meist auf einen bestimmten Zeitraum, etwa Diagnosen, die in den letzten 10 Jahren gestellt wurden, begrenzt. Für die Versicherungsunternehmen sind vor allem Diagnosen von Relevanz, die sich auf die Lebenserwartung des Versicherten einwirken könnten. Es liegt im Ermessen des Interessenten, welche Erkrankungen und Diagnosen er angibt. Doch Vorsicht:
Auch wenn nicht jeder grippale Infekt oder Allergien für die Versicherungsnehmer relevant ist, sollten die Gesundheitsfragen so umfangreich wie möglich beantwortet werden. Fehl- oder Falschangaben führen rückwirkend – spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls – zu einer sofortigen Kündigung des Vertrags mit dem Verlust jeglicher Leistungen.
Jeder Antrag wird individuell geprüft und bewertet. Bei Vorerkrankungen sollten dem Antrag ärztliche Diagnose- und Befundberichte sowie ggf. Verlaufskontrollen beigelegt werden, um eine genauere Prüfung zu ermöglichen und etwaige Nachfragen zu vermeiden.
Wo finde ich meine Diagnosen?
Harmlose Erkrankungen wie die saisonale Erkältung oder Allergien wie z.B. Heuschnupfen oder Tierhaare sind zwar lästig, sind für die Versicherungsunternehmen aber wenig aussagekräftig. Auskunft über die eigenen Diagnosen, die bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden sollten, geben z.B. der Hausarzt oder die Krankenkasse.
Risikozuschläge und Ablehnung
Nach der Prüfung eines Antrags durch den Versicherer hat dieser die Möglichkeit, Zuschläge zu berechnen oder den Antrag abzulehnen. Ein Risikozuschlag wird etwa erhoben, wenn das gesundheitliche Risiko des Interessenten als erhöht eingeschätzt wird. Das passiert bei einer Vorerkrankung, aber auch beim Ausführen einer gefährlichen Sportart oder als Raucher. Die erhobenen Risikozuschläge fallen je nach Versicherer unterschiedlich aus, weshalb es sich lohnt, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
Wird das Risiko als sehr hoch eingeschätzt, können die Versicherer einen Antrag auch ablehnen. Wird ein Antrag abgelehnt, kann dies in der Sonderwagniskartei vermerkt werden, auf die viele Versicherungsunternehmen Zugriff haben. Andere Versicherer werden somit von einer Ablehnung in Kenntnis gesetzt, was sich wiederum darauf auswirkt, ob diese Versicherungsschutz bieten. Eine Ablehnung gilt es also zu vermeiden.
In unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Versicherungsmakler haben wir uns auf ein Verfahren spezialisiert, das besonders für Menschen mit Vorerkrankungen einige Vorteile mit sich bringt: Mit der Anonymisierten Risikovoranfrage können wir mehrere Versicherer gleichzeitig anfragen, ohne dabei einen Eintrag in die Kartei zu riskieren. Wie dieses Verfahren in der Praxis aussieht, zeigen wie am Beispiel eines unserer Mandanten.
Praxisbeispiel: Absicherung der Familie trotz Epilepsie
Unser Mandant Herr K. geht auf die 50 zu. Mehrere Jahre erfolgreiche Karriere im IT-Bereich liegen hinter ihm und seiner Frau, als die Eheleute beschließen, Eltern zu werden. Der Zeitpunkt scheint perfekt: Die Firma, die Herr K. sich seit einigen Jahrzehnten aufbaut, läuft gut und auch gesundheitlich fühlt er sich fitter den je.
Hinter unserem Mandanten liegt eine lange Krankheitsgeschichte. Bereits als Kind schlafwandelt der junge Herr K. regelmäßig. Immer öfter entdecken die Eltern ihren Sohn außerhalb seines Bettes, die Augen geöffnet, zitternd und nicht ansprechbar. Der Kinderarzt versichert den besorgten Eltern, dass sich das Schlafwandeln mit der Zeit legen würde. Doch auch im Teenager-Alter schlafwandelt Herr K. weiterhin regelmäßig. Die Ärzte schieben dies auf Stress in der Schule, den Herr K. nachts verarbeite. Eine grobe Fehleinschätzung: Mit 13 Jahren erleidet unser Mandant während der Nacht seinen ersten Krampfanfall. Die besorgten Eltern rufen ihrem Sohn einen Krankenwagen. Trotz umfangreicher Untersuchung im örtlichen Krankenhaus stehen die Ärzte vor einem Rätsel: Die Ursache des epileptischen Anfalls bleibt ungeklärt.
Epilepsie ist eine seltene Erkrankung des Gehirns, bei der es regelmäßig zu krampfhaften Anfällen kommt. Doch nicht jeder Anfall ist epileptisch. Auslöser für Epilepsie sind vielfältig: Entzündungen und Traumata können ebenso schuld sein wie angeborene Stoffwechsel- und Durchblutungsstörungen.
Langzeitfolgen und andere Erkrankungen
Lange Zeit seines Lebens wird Herr K. mit demselben Medikament behandelt. Da die Ärzte sich unsicher sind, was die Epilepsie auslöst, ist die Dosis sehr niedrig. Auch im Laufe seiner Ausbildung erlebt unser Mandant immer wieder Zitteranfälle. Das Zittern steigert sich zu vereinzelten Krampfanfällen, den letzten dieser Anfälle bekommt Herr K. 2010 – fünf Jahre nach Einstellung des Medikamentes. Auch das Schlafwandeln nimmt ab. Höchstens einmal im Jahr bemerkt Frau K. ein nächtliches Fehlen ihres Mannes im gemeinsamen Bett. Trotz Abnahme der Symptome möchte Herr K. der Ursache seiner Anfälle auf den Grund gehen und lässt seine Blutwerte regelmäßig beim Hausarzt untersuchen. Eine Überweisung zum Neurologen wirft außerdem den Verdacht einer stressbedingten Schlafstörung auf, die Herr K. zu therapieren versucht. Eine Ursache für seine epileptischen Anfälle wird nicht gefunden.
Eine Routineuntersuchung mit Kontrolle der Blutwerte zeigt im Jahr 2020 eine beunruhigende Prognose. Die Leberwerte des IT-Experten sind erhöht, die Leber beginnt zu verfetten. Um einer möglichen Fettleber vorzubeugen, empfehlen die Ärzte die Reduktion von Alkohol und eine möglichst kohlenhydratarme Ernährung. Mit der „Low Carb“-Diät erzielt Herr K. gute Erfolge: Nicht nur sein BMI reduziert sich, auch das Völlegefühl, das ihn zuweilen nach einem späten Abendessen plagt, verschwindet.
Vorbereitung des Antrags
Mit der Aussicht auf baldigen Nachwuchs beschließt Herr K., eine Risikolebensversicherung abzuschließen. So soll die junge Familie im Ernstfall finanziell abgesichert werden. Aufgrund seiner umfangreichen und undurchsichtigen Krankenankte wendet er sich an uns als Versicherungsmakler mit besonderer Spezialisierung auf Menschen mit Vorerkrankungen.
Bevor wir die Anonymisierte Risikovoranfrage für unseren Mandanten durchführen konnten, baten wir Herrn K., seine Vorerkrankungen darzulegen. Zusätzlich zum allgemeinen Fragebogen, in dem die persönlichen Daten unseres Mandanten festgehalten wurden, gaben wir Herrn K. zwei weitere, spezialisierte Fragebögen. Im Fragebogen zu Nerven- und Gemütserkrankungen konnte er die Eckdaten, den Verlauf und die Therapie seiner epileptischen Erkrankung für die Versicherer dokumentieren. Ein Fragebogen zu Sonstigen Erkrankungen bot Platz für die sich anbahnende Fettleber-Erkrankung. Im Normalfall sollten die spezifizierten Fragebögen mit ärztlichen Befundberichten und Verlaufskontrollen unterlegt werden, um den Versicherern eine möglichst umfangreiche und genaue Einschätzung des Gesundheitsrisikos zu ermöglichen. Aufgrund der unzureichenden Dokumentation der Anfälle aus der Kindheit legte unser Mandant einen Brief seines Neurologen bei, aus dem hervorgeht, dass die Ursache der Beschwerden noch immer unbekannt ist.
Erfolgreicher Abschluss durch Anonymisiere Risikovoranfrage
Mit den umfangreichen Angaben unseres Mandanten führten wir die Anonymisierte Risikovoranfrage durch. Dafür schwärzten wir den Namen unseres Mandanten aus den vorliegenden Dokumenten, um Rückschlüsse auf seine Person unmöglich zu machen. Dies soll einen Eintrag in die Sonderwagniskartei bei einer möglichen Ablehnung verhindern.
Die anonymisierten Daten legten wir mehreren Versicherern gleichzeitig in einer Voranfrage vor. Auf dieser Basis entschieden diese, ob sie Versicherungsschutz gewähren würden und teilten uns die Konditionen einer Versicherungsleistung mit. Die meisten Versicherungsunternehmen boten unserem Mandanten Versicherungsschutz an. Die geforderten Zuschläge auf die monatlichen Beiträge der Risikolebensversicherung unterschieden sich allerdings. Aus den vorliegenden Konditionen wählte Herr K. ein Angebot eines Versicherers aus Stuttgart.
Mit einer Versicherungssumme von 400.000€ zahlt unser Mandant über 21 Jahre einen monatlichen Beitrag von 210,72€. Mit der Möglichkeit der finanziellen Absicherung durch die Risikolebensversicherung können sich Herr und Frau K. ganz der Kinderplanung widmen.