Verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine verbundene Risikolebensversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere versicherte Personen (sehr oft Ehepartner) in einem Versicherungsvertrag versichert sind. Sobald eine Person verstirbt, wird die Versicherungssumme fällig und der Vertrag ist beendet.

Verbundene Risikolebensversicherung vs. Einzelrisikolebensversicherung

Vergleicht man den Versicherungsbeitrag, fällt dieser bei der verbundenen Risikolebensversicherung niedriger aus als die Beiträge zweier oder mehrerer einzelnen Risikolebensversicherungen. Eine verbundene Risikolebensversicherung ist also günstiger, allerdings fallen die Leistungen auch geringer aus. Denn während bei einzelnen Risikolebensversicherungen im Todesfall für jede einzelne versicherte Person die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt wird, wird bei der verbundenen Risikolebensversicherung die Versicherungssumme nur einmalig fällig, und zwar sobald eine der versicherten Personen stirbt. Stirbt eine zweite versicherte Person, leistet die verbundene Risikolebensversicherung nicht mehr. Daher sollte immer genau abgewogen werden, wie der tatsächliche Bedarf ist.

Verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen: Unsere Sonderlösung bei Vorerkrankungen

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung sind die Gesundheitsfragen von allen versicherten Personen zu beantworten und werden bei der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer bewertet. Haben beide versicherten Personen Vorerkrankungen, die einen Abschluss nicht möglich machen bzw. nur zu extrem hohen Beiträgen, können wir eine Sonderlösung anbieten: die verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Voraussetzung für die verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Voraussetzung für die verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist eine Finanzierung für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie. Zudem darf das Darlehen maximal vor 12 Monaten ausgezahlt worden sein. Alternativ genügt auch der Abschluss eines Forward-Darlehens.

Bei dieser Lösung entfallen die Gesundheitsfragen und folglich auch die Gesundheitsprüfung. Die Versicherungssumme ist jedoch auf maximal 150.000 Euro begrenzt und der Versicherungsschutz in den ersten 24 Monaten etwas reduziert. Ob der Abschluss als verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll ist oder Einzelversicherungen sinnvoller sind, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

Alternativen zur verbundenen Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Ist keine Baufinanzierung gegeben, aber besteht trotzdem der Wunsch, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, können wir kostenfrei und anonymisiert prüfen, ob nicht eventuell doch eine Risikolebensversicherung mit Gesundheitsfragen im Bereich des Möglichen liegt. Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, haben wir Zugriff auf weitere Versicherungslösungen, mit denen ebenfalls das Todesfallrisiko versicherbar ist.

Generell gilt: Jeder Fall ist individuell und wird daher auch genau so von uns behandelt. So kam es im Rahmen unserer täglichen Praxis nicht nur einmal vor, dass eine verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen angefragt wurde, wir aber im Laufe der Beratung doch den Abschluss einer normalen Risikolebensversicherung ermöglichen konnten.