Antworten auf häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung im Rahmen der Risikolebensversicherung
Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, wird früher oder später mit dem Thema „Gesundheitsprüfung“ konfrontiert. Es handelt sich dabei um eine Formalität, die zwar nicht sonderlich beliebt, aber Voraussetzung ist für den Versicherungsschutz. Die häufigsten Fragen zur Gesundheitsprüfung im Rahmen der Risikolebensversicherung finden Sie nachstehend augelistet und beantwortet.
Ist eine Gesundheitsprüfung immer nötig, wenn ich eine Risikolebensversicherung abschließen möchte?
Ja. Dies sollte allerdings kein Grund sein, die Risikolebensversicherung nicht abzuschließen. Denn nicht jedes Gesundheitsproblem wird negativ bewertet. Außerdem ist der Aufwand einer solchen Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen überschaubar.
Nötig ist die Gesundheitsprüfung für die Ermittlung und individuelle Anpassung der Versicherungsleistungen sowie des zu entrichtenden Versicherungsbeitrages. Jede Erkrankung und jedes Risiko wird in diesem Zusammenhang einzeln geprüft und bewertet. Auf diese Weise kann aus den verschiedenen Tarifen der jeweils passende Tarif ausgesucht werden.
Ausnahmeregelungen zur Gesundheitsprüfung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, so zum Beispiel:
- bei jungen Eltern
- bei gleichzeitigem Abschluss eines Hypothekendarlehens
- für Ärzte im Falle einer Praxisgründung oder –übernahme
Besteht bereits eine Risikolebensversicherung, die nur aufgestockt werden soll, kann dies auch – abhängig vom Tarif des Versicherers – ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Die sogenannten Nachversicherungsgarantien müssen dafür aber eingeschlossen sein.
Wie sieht eine Gesundheitsprüfung überhaupt aus?
Die Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Gesundheitsfragen: ein Fragebogen, der in jedem Fall ausgefüllt werden muss
- ärztliche Untersuchung: steht nur an, falls die Antworten auf die Gesundheitsfragen dies erfordern
In den meisten Fällen umfasst die Gesundheitsprüfung nur die Gesundheitsfragen. Eine gezielte Untersuchung, zum Beispiel durch das Einbeziehen einer ärztlichen Meinung, erfolgt nur dann, wenn eine risikorelevante Vorerkrankung vorhanden ist.
Muss ich die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich beantworten?
Ja, denn die wahrheitsgetreue Beantwortung ist sehr wichtig. Falsche Angaben oder das Verschweigen wichtiger Fakten können eine Kündigung der Risikolebensversicherung und somit das Erlöschen des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Übrigens: Weitaus nicht jede Vorerkrankung führt auch zu einer Ablehnung oder zu hohen Beiträgen. Rückenschmerzen, Allergien (zum Beispiel Heuschnupfen) oder Neurodermitis spielen beispielsweise gar keine Rolle. Die Gesundheitsfragen sollten also unbedingt ehrlich beantwortet werden.
Wo finde ich genaue Informationen zu meinem Gesundheitszustand?
Sowohl Ihr Hausarzt und weitere behandelnde Ärzte als auch Ihre Krankenkasse können Sie zu Vorerkrankungen, Diagnosen und Untersuchungen informieren. Sollten Sie privat versichert sein, finden sich relevante Angaben auch auf den erhaltenen Rechnungen.
Welche Krankheiten sind bei der Gesundheitsprüfung von Bedeutung?
Der Fragenkatalog der Gesundheitsprüfung sieht Angaben zu folgenden Erkrankungen vor:
- entzündliche Gelenks- und Bindegewebserkrankungen
- Infektions- und Tropenkrankheiten
- Krebserkrankungen
- Herz- und Kreislauferkrankungen (auch Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsorgane
- Stoffwechsel- und Bluterkrankungen
- psychischen Erkrankungen (Depressionen, Suizidalität, Essstörungen)
- Erkrankungen des Gehirns und Nervensystems
Weiterhin werden Sie nach Arztbesuchen der letzten fünf Jahre gefragt. Auch Klinikaufenthalte sind von Interesse. So müssen sie alle Aufenthalte in den letzten zehn Jahren und gegebenenfalls auch für das kommende Jahr bereits geplante Klinikaufenthalte angeben. Die Gesundheitsfragen zielen jedoch nicht ausschließlich auf Vorerkrankungen ab.
Auch Gewohnheiten wie das Rauchen müssen vermerkt werden. Ebenso sind als gefährlich eingestufte Berufe und Hobbys oder das Ausüben von Extremsportarten für die Risikolebensversicherung relevant sind.
Unerheblich für die Risikolebensversicherung sind dagegen folgende Erkrankungen:
- Erkrankungen wie Magen-, Darm- und Harnwegsinfektionen
- Erkältungskrankheiten, sofern diese vollständig ausgeheilt sind
- zahnärztliche Behandlungen
- Allergien
- Schwangerschaften
- Sportverletzungen, sofern diese ausgeheilt sind und keine gesundheitlichen Einschränkungen hinterlassen haben