Ob selbst gedreht, E-Zigarette oder sogar Zigarre: Der Konsum von Tabak und anderen Nikotin-Produkten gehört für viele Menschen zum Alltag dazu. Dabei verkürzt Rauchen die Lebenserwartung gegenüber lebenslangen Nichtrauchern um bis zu sieben Jahre. Die vielzähligen gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, müssen auch die Risikolebensversicherer absichern. Aus diesem Grund bieten so gut wie alle Versicherer Rauchertarife an, die einen erheblichen Zuschlag auf die monatlichen Beitragszahlungen gegenüber Nichtrauchertarifen beinhalten.

Inhalt

  1. Ab wann gilt man als Raucher?
  2. Raucher- und Nichtrauchertarife
  3. Nachmeldepflicht
  4. Nachträglicher Wechsel bei Rauchstopp
  5. Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

 

Ab wann gilt man als Raucher?

Alle Anträge auf eine Risikolebensversicherung beinhalten die Frage nach dem Nikotin- und Tabakkonsum – egal, bei welcher Versicherung der Antrag gestellt wird. Nur wer seit mindestens 12 Monaten keine Zigarette oder ähnliches konsumiert hat, darf ein Kreuz bei „Nichtraucher“ setzen. Manche Versicherungsunternehmen sehen den Nichtraucherstatus etwas strenger und erweitern den Zeitraum des letzten Nikotinkonsums auf bis zu zwei Jahre. Manche Anbieter gegeben einen zusätzliche Beitragsnachlass wenn man länger als 10 Jahre Nichtraucher ist.

Die Art und Weise des Konsums (herkömmliche Zigarette, E-Zigarette, Pfeife oder Zigarre) sowie die Häufig- und Regelmäßigkeit sind dabei für die Beantwortung des Raucherstatus unerheblich. Auch Party- oder Gelegenheitsraucher müssen sich bei der Versicherung als Raucher kennzeichnen.

 

Raucher- vs. Nichtrauchertarife

Rauchertarife decken ein höheres gesundheitliches Risiko ab als Nichtrauchertarife. Die kürzere Lebenserwartung von Rauchern erhöht das Risiko eines vorzeitlichen Todes während der Laufzeit der Risikolebensversicherung. Auch für viele Erkrankungen, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte und Lungenkrebs, sind Raucher deutlich anfälliger als Menschen, die noch nie in ihrem Leben zur Zigarette gegriffen haben. Aus diesem Grund beinhalten die Rauchertarife einen Aufschlag, der, je nach Alter und allgemeinem Gesundheitszustand, den monatlichen Beitrag gegenüber dem Nichtrauchertarif mehr als verdoppelt. Ein Beispiel:

Herr A. ist 32 Jahre alt und vor kurzem Vater geworden. Nun möchte der Gymnasiallehrer seine junge Familie mit einer Risikolebensversicherung finanziell absichern. Er wählt eine gleichbleibende Versicherungssumme von 250.000€ über 30 Jahre. Als Raucher zahlt er für diese Versicherungsleistung 40,80€ im Monat.

Auch Herr B. möchte eine finanzielle Absicherung seiner Familie und schließt dazu eine Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab. Für die Versicherungssumme von 250.000€ zahlt der Berufschullehrer aufgrund seines lebenslangen Nichtraucherstatus lediglich 16,05€ im Monat.

 

Raucherspezifische Behandlungen in Deutschland

Auch wenn immer weniger junge Menschen mit dem Rauchen anfangen, steigt die Zahl der stationären Behandlungen aufgrund raucherspezifischer Krankheiten. Besonders viele Patienten leiden an einer Langzeitfolge: Die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), besser bekannt als „Raucherlunge“.

 

Was ist, wenn ich später einmal mit dem Rauchen anfangen sollte?

Bei den meisten Versicherern gilt eine Nachmeldepflicht. Sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit mit dem Rauchen beginnen, muss er dies an sein Versicherungsunternehmen melden. Dadurch werden die monatlichen Beiträge an den Rauchertarif angepasst und die Risikolebensversicherung somit teurer. Die vereinbarte Leistung, also die Versicherungssumme, Laufzeit und andere vereinbarte Tarifoptionen, ändern sich dadurch nicht.

Auch wenn der teurere Rauchertarif zunächst einmal einige Nachteile mit sich bringt, sollte man sich nicht der Versuchung hingeben, die Aufnahme des Rauchens einfach nicht zu melden. Das Verschweigen gilt im besten Fall als grob fahrlässig und im schlimmsten Fall als Betrug und Erschleichen von Leistungen. Dies hat den sofortigen Verlust der Versicherungsleistung zur Folge. Der Versicherungsnehmer hat dann nicht nur keinen Anspruch mehr auf die vereinbarte Todesfallleistung, sondern auch auf die jahrelang gezahlten Beiträge.

 

Sie wollen aufhören? Das bieten die Versicherer

Viele Versicherer halten die Möglichkeit eines nachträglichen Wechsels in einen Nichtrauchertarif offen. Voraussetzung hierfür ist in den meisten Fällen, dass der Versicherungsnehmer seit mindestens 12 Monaten rauchfrei ist.

Nicht nur für die günstigere Risikolebensversicherung lohnt sich ein Rauchstopp: Ohne Tabak und Nikotin nutzt der Körper die Möglichkeit, die entstandenen Schäden wieder zu reparieren. Bereits sechs Monate nach der letzten Zigarette hat sich das Risiko, einen Herzinfarkt oder andere Herz- und Gefäßkrankheiten zu erleiden, halbiert. Fünf Jahre später ist es mit dem eines lebenslangen Nichtrauchers vergleichbar.

 

Als Raucher die Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abschließen

Unter bestimmten Umständen kann eine Risikolebensversicherung auch über eine sogenannte Sonderaktion ohne oder mit stark reduzierten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Diese sind dafür gedacht, Menschen mit Vorerkrankungen den Zugang zu Versicherungsschutz zu erleichtern. Dabei kann es auch vorkommen, dass ein Versicherungsunternehmen eine Sonderaktion anbietet, die den Raucherstatus des Interessenten nicht erhebt. In einem solchen Fall wird die Risikolebensversicherung automatisch im günstigeren Nichtrauchertarif abgeschlossen. Ob eine Sonderaktion für Ihren spezifischen Fall möglich ist, prüfen wir als unabhängige Versicherungsmakler.