Verbundene Risikolebensversicherung – gegenseitige Absicherung mehrerer Personen
Risikolebensversicherungen greifen bei dem Tod eines Versicherten und garantieren die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Sind mehrere Personen in gleicher Weise voneinander abhängig, empfiehlt sich als Tarifvariante der Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partnerversicherung genannt.
Bei dieser Sonderform der Risikolebensversicherung wird ein Vertrag von mehreren Personen abgeschlossen, die sich dadurch gegenseitig im Falle des Todes absichern. Häufig bezieht sich der Vertrag auf zwei Leben, kann aber auch weitere Bezugsberechtigte berücksichtigen. Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Damit endet der Vertrag. Bei weiteren Todesfällen erfolgt keine zusätzliche Auszahlung. Kommt es zum gleichzeitigen Tod der Versicherten, wird die festgelegte Summe ebenfalls nur einmal fällig.
Verbundene Risikolebensversicherungen eignen sich für Ehepaare und Geschäftspartner
Verbundene Risikolebensversicherungen richten sich an Personen, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zueinander stehen. In der Regel handelt es sich hierbei um Ehepaare, die sich gegenseitig finanziell absichern wollen. Besonders wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist eine solche Absicherung entscheidend. Im Falle eines Wegfalls eines Einkommens kann die wirtschaftliche Situation einer Familie stark belasten werden.
Hinweis: Abhängig von Tarif und Versicherer können die Beitragszahlungen stark variieren. In einigen Fällen erweisen sich zwei einzelne Verträge gegenüber der Partnerversicherung als kostengünstiger. Beratungsgespräche und gezielte Vergleiche helfen letztlich dabei, eine Versicherung mit den profitabelsten Konditionen zusammenzustellen.
Ebenso ist es möglich, dass sich Personen versichern, die aufgrund einer geschäftlichen Beziehung voneinander abhängig sind. Dies trifft beispielsweise auf Anwälte zu, die eine Gemeinschaftskanzlei gründen möchten. Durch die verbundene Risikolebensversicherung kann gewährleistet werden, dass bei dem Tod eines Geschäftspartners keine zusätzlich Kosten (z.B. Anteil der Darlehenszahlungen) anfallen. Die Gesundheitsfragen bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind genauso aufgebaut, wie bei einer Risikolebensversicherung auf eine Person, nur halt mit dem Unterschied, dass beide versicherte Personen diese beantworten müssen. Sollte der Gesundheitszustand beider Partner keine Absicherung möglich machen und beide ggf. noch eine Baufinanzierung anstreben oder kürzlich durchgeführt haben, gibt es ggf. eine Lösung, siehe verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben eignet sich somit für:
- Ehepaare
- Familien
- Geschäfts- bzw. Vertragspartner
- Personen, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zueinander stehen
Vergleich zu individuell abgeschlossenen Verträgen
Eine verbundene Risikolebensversicherung versichert mehrere Personen und berücksichtigt daher deutlich mehr Faktoren, die einen Tod herbeiführen könnten. So sind die Beiträge im Vergleich zu Verträgen, die sich auf ein Leben beziehen, insgesamt höher. Im Gegensatz zu zwei getrennt abgeschlossenen Versicherungen fallen die Policen jedoch günstiger aus.
Wichtig: Damit die Versicherungssumme an den/die an die gewünschten Personen ausgezahlt werden kann, müssen diese als Bezugsberechtigte im Vertrag aufgeführt sein.
Unverheiratete Paare profitieren zumeist von Einzelverträgen
Für unverheiratete Paare ist eine solche Partnerversicherung weniger gut geeignet. Die begünstigte Person kann im Todesfall nur einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Der Großteil der ausgezahlten Summe ist also mit einer wesentlich höheren Erbschaftssteuer belegt. Hier sind zwei Einzelverträge vorzuziehen.
Ein weiterer Grund, warum es sinnvoller sein könnte, zwei separate Verträge abzuschließen ist, dass einzelne Verträge individuell ausgestaltet werden können hinsichtlich der Versicherungssumme sowie Laufzeit der Police. Da die verbundene Risikolebensversicherung die Todesfallleistung nur einmal zahlt, sind Angehörige im Falle eines gleichzeitigen oder kurz aufeinander folgenden Todes bei zwei einzelnen Versicherungsverträgen besser versorgt.
Hinzu kommt, dass ein gemeinsam geschlossener Vertrag nicht aufgeteilt, sondern lediglich gekündigt werden kann, wobei die eingezahlten Beiträge damit verfallen. Wenn es zu einer Trennung eines Paaren kommt, wären getrennte Verträge sinnvoller gewesen.