Risikolebensversicherung (RLV) mit vereinfachter Gesundheitsprüfung dank reduzierten Anträgen
Möchte man eine RLV abschließen, muss man sich im Rahmen der Antragstellung einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Wie umfangreich diese ist, hängt von der Höhe der Versicherungssumme (auch als Todesfallsumme bezeichnet) ab:
- Bis 350.000 Euro ist es für die meisten Versicherer ausreichend, wenn lediglich Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Ab 350.000 Euro muss man neben den Fragen zum Beispiel auch mit der Angabe zusätzlicher Informationen oder mit ärztlichen Untersuchungen bzw. Attesten rechnen.
Es lässt sich also sagen: Bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 350.000 Euro ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung meist kein Problem. Darüber hinaus kann es aber komplizierter werden.
Weitere Faktoren, die den Zugang zur Risikolebensversicherung erschweren
Neben der Versicherungssumme gibt es noch andere Faktoren, die eventuell eine umfangreichere Gesundheitsprüfung notwendig machen. Dazu zählen:
- Sind Vorerkrankungen vorhanden (zum Beispiel Übergewicht, Bluthochdruck)?
- Werden gefahrvolle Hobbys ausgeübt (zum Beispiel Tauchen, Bergsteigen)?
- Ist man in einem risikoreichen Beruf tätig (zum Beispiel als Sprengmeister)?
Sobald einer dieser Punkte zutreffend ist, erwarten die meisten Versicherer beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beispielsweise genauere Angaben oder aussagekräftige Arztberichte. Auf den Antragsteller kommt dann nicht nur ein wesentlich größerer Aufwand zu, sondern er läuft auch Gefahr, dass er wegen des Risikozuschlags einen deutlich höheren Versicherungsbeitrag zahlen muss oder sein Antrag auf Versicherungsschutz gar abgelehnt wird.
Lösung: RLV mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Aus Sicht des Antragstellers wäre es da natürlich wünschenswert, wenn risikobehaftete Faktoren erst gar nicht vom Versicherer abgefragt würden und folglich nicht angegeben werden müssten. Tatsächlich liegt das im Bereich im Möglichen!
Wir führen eine Liste mit diversen Sonderaktionen von Risikolebensversicherern, wobei „Sonderaktionen“ hier bedeutet, dass die Gesundheitsfragen in den Anträgen deutlich reduziert sind. So werden beispielsweise einmal nicht Größe und Gewicht erfragt, während in einem anderen Antrag nur Depressionen, nicht aber generell psychische Erkrankungen angegeben werden müssen. Oder aber die Fragen beziehen sich auf einen begrenzten Zeitraum (zum Beispiel auf die zurückliegenden 2 Jahre), sodass alles, was länger zurückliegt, nicht relevant ist. Manche Aktionen verzichten ganz auf Gesundheitsfragen, hier sind es Lösungen durch Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen aber mit Wartezeiten die oft noch eine Lösung darstellen.
Diese Sonderaktionen verschaffen Antragstellern deutlich mehr Spielraum. Durch die Reduzierung bzw. Eingrenzung der Fragen erfolgt in gewisser Weise eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die zugleich auch den Zugang zum gewünschten Versicherungsschutz vereinfacht.
Sind Sonderaktionen in jedem Fall die ideale Lösung?
Die Sonderaktionen sind eine hervorragende Möglichkeit, leichter zum gewünschten Versicherungsschutz zu kommen. Doch sind sie in jedem Fall auch die ideale Lösung?
Leider lässt diese Frage nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Fall an. Deshalb schauen wir uns immer die individuelle Situation eines jeden Antragstellers genau an und fragen zunächst bei den Versicherern nach, ob eine „normale“ Aufnahme in die Risikolebensversicherung möglich ist. Ist dem nicht so, prüfen wir, welche der Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen die für unseren Mandanten vorteilhaftesten Anträge bietet und vergleichen im Anschluss daran die Preise und Leistungen der infrage kommenden Versicherer.
Jeder Antrag auf Risikolebensversicherung ist unserer Erfahrung nach einzigartig. Welcher Weg zum Ziel führt – jener mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung oder jener mit der kompletten Angabe der Gesundheitsdaten – entscheidet sich stets im Laufe der Beratung und Antragsbearbeitung.