Frust im Alltag und negative Gefühle sind normal. Die meisten Menschen können mit ihnen gut umgehen. Bei Betroffenen mit Borderline-Syndrom gerät dieses emotionale Gleichgewicht jedoch in eine Schieflage und sie sind nicht mehr fähig, ihre Empfindungen zu kontrollieren. Wenn die Krankheit nicht behandelt wird, steigt das Risiko eines Suizids stark an, sodass das Borderline-Syndrom aus Sicht der Risikolebensversicherer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Trotzdem ist es für Betroffene möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
Symptome des Borderline-Syndroms
Dadurch dass Menschen mit dem Borderline-Syndrom ihre Gefühle nicht richtig zuordnen können, merken sie zunächst gar nicht, dass sie in bestimmten Situationen traurig oder verärgert sind. Es kommt jedoch zu einer inneren Anspannung, die dann durch kleine Auslöser in einer großen Reaktion nach außen brechen kann. Betroffene gelten deshalb oft als unberechenbar und aggressiv.
Häufig tritt bei Betroffenen auch auf, dass sie durch körperliche Schmerzen (ritzen, sich selbst schlagen) versuchen, die innere Spannung zu ertragen und abzubauen. Auch die Einnahme von Suchtmitteln oder ein riskanter Lebensstil dienen oft als Ventil.
Behandlung des Borderline-Syndroms
Die Ursachen des Borderline-Syndroms sind noch ungeklärt, sodass in einer Behandlung auf verschiedene psychologische Verfahren zurückgegriffen wird. Betroffene sollen hier lernen, mit ihren Anspannungen und Gefühlen normal umzugehen. Dabei helfen kleine Tricks, wie beispielsweise das Zählen bis 10, sobald sich eine innere Spannung entwickelt. Aber auch sportliche Betätigung kann sich positiv auswirken. Wichtig für Betroffene ist außerdem, aus ihren negativen Denkmustern auszubrechen und selbstsicherer zu werden. Durch diese vielen kleinen Schritte lernen Betroffene, mit sich selbst achtsamer umzugehen.
Wie verläuft die Anfrage bei einem Risikolebensversicherer?
Um die individuelle Situation des Betroffenen und das Gesundheitsrisiko besser einschätzen zu können, wird von jedem Risikolebensversicherer zunächst eine Risikoprüfung durchgeführt. Nach dieser kann der Versicherer Auskunft geben, ob und zu welchen Konditionen eine Risikolebensversicherung angeboten werden kann.
Die Risikoprüfung erfolgt beim Borderline-Syndrom über einen Fragebogen, der folgende Punkte enthält:
- Zeitpunkt des Auftretens der Beschwerden
- derzeitige mögliche Beschwerdefreiheit (mehr oder weniger als 12 Monate)
- Symptome
- Rückfälle
- stationäre Behandlungen (wann, wo und wie lange)
- Suizidversuche
- mögliche Ursachen des Borderline-Syndroms und ihre Behebung
- Behandlung mit Medikamenten
- Genuss alkoholischer Getränke
- Arbeitsunfähigkeit
Zusätzlich zu diesen Angaben muss eine Kopie des ärztlichen Befundes mit dem Antrag auf Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung eingereicht werden.
Mit uns Risikolebensversicherungen vergleichen und die beste finden
Auf der Grundlage Ihrer gesundheitlichen Angaben aus dem Fragebogen und weiterer Informationen (Alter, Beruf, risikoreiche Hobbys etc.) können die einzelnen Versicherer prüfen, ob sie Versicherungsschutz bieten und, wenn ja, zu welchen Konditionen. Der Nachteil dabei: Sobald Sie Ihren Antrag an ein Versicherungsunternehmen schicken und dieser abgelehnt wird, werden Sie in die Sonderwagnisdatei der Versicherer eingetragen. Ein solcher Eintrag mindert die Aussicht auf Erfolg bei weiteren Antragstellungen.
Aus diesem Grund fragen wir immer erst bei den Versicherern unverbindlich an, ob sie bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten. Von denjenigen Versicherern, die eine positive Rückmeldung geben, fordern wir Angebote an, die wir dann miteinander vergleichen. So können wir für Sie das in Preis und Leistung beste Angebot ermitteln, ohne eine Eintragung in der Sonderwagnisdatei zu riskieren.
Wenn Sie sich alle Chancen offen halten wollen, unterstützen wir Sie gern auf Ihrem Weg zur Risikolebensversicherung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!