Eine Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, unverzichtbar ist sie jedoch gerade für junge Eltern. Denn nur in Form einer Risikolebensversicherung sind die Hinterbliebenen im Todesfall eines Elternteils finanziell zuverlässig abgesichert.

Baby im Körbchen, Sonderaktion für jünge Eltern bei Abschluss einer Risikolebensversicherung

Sonderaktion für junge Eltern, die an einer Risikolebensversicherung interessiert sind: Bis zu 6 Monate nach der Geburt des Kindes müssen die Gesundheitsfragen nur in vereinfachter Form beantwortet werden.

Vor allem auf die Laufzeit und die Versicherungssumme kommt es bei einer Risikolebensversicherung an

Besonders wichtig bei einer Risikolebensversicherung zur Absicherung der ganzen Familie sind die Laufzeit und die jeweilige Versicherungssumme. Für beide gilt: Auch Kredite oder andere zu tilgende Belastungen sollten bedacht werden. Die jeweilige Versicherungssumme sollte also nicht zu niedrig und die Laufzeit der Risikolebensversicherung nicht zu kurz kalkuliert werden. Außerdem ist die Differenz zwischen Brutto- und Nettoversicherungsbeitrag zu beachten, um die Gefahr von Beitragssteigerungen zu mindern.

Sonderaktionen ermöglichen vereinfachte Gesundheitsfragen

Ist man auf der Suche nach einer geeigneten, sieht man sich im Rahmen der Gesundheitsprüfung unweigerlich auch mit den Gesundheitsfragen konfrontiert, die vor jedem Abschluss beantwortet werden müssen. In einigen Fällen kann dieser Vorgang jedoch vereinfacht werden. Dazu zählen:

  • der Abschluss eines Hypothekendarlehens für den Bau oder Erwerb einer Immobilie
  • der Abschluss eines Hypothekendarlehens für die Gründung bzw. Übernahme einer Arztpraxis
  • die Geburt eines leiblichen Kindes

Für diese Sonderfälle bietet zum Beispiel die Allianz eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Die vereinfachten Gesundheitsfragen können dabei ein halbes Jahr nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die von vielen so gefürchtete Frage nach dem BMI mittels Abfrage von Größe und Gewicht entfällt jedoch nicht.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen im Detail

Im Folgenden die vereinfachten Gesundheitsfragen mit genauem Wortlaut:

Leiden oder litten Sie an Krebs oder an einer koronaren Herzerkrankung oder an Asthma bronchiale oder an Diabetes mellitus oder an einer anderen chronischen Erkrankung?

Waren Sie aus gesundheitlichen Gründen in den letzten 2 Jahren mehr als 4 Wochen durchgehend nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben und daher krankgeschrieben?

Wurden in den letzten 5 Jahren Anträge auf Risikolebensversicherungen zu erschwerten Bedingungen angenommen oder abgelehnt?

Beziehen, bezogen oder beantragten Sie in den letzten 5 Jahren eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeits- oder sonstigen Invaliditätsversicherung (wie Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung)?

Weiterhin werden Größe und Gewicht abgefragt. Auch Angaben zu riskanten Hobbys und sportlichen und beruflichen Betätigungen müssen gemacht werden.

Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten

Die vereinfachten Gesundheitsfragen sind zwar durchaus überschaubar, müssen aber unbedingt gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantwortet werden. So sollten Sie genau über Ihren Gesundheitsstand Bescheid wissen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihnen jeder Teil der Gesundheitsfragen verständlich ist und scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall Ihre Krankenkasse oder Ihren Arzt nach der detaillierten Bedeutung bestimmter Formulierungen (wie beispielsweise ‚chronische Erkrankung‘) zu fragen. Denn auch unwissentlich falsche Antworten können zur Gefährdung des Versicherungsschutzes bei der Risikolebensversicherung führen. Übrigens: Sollte eine der oben zitierten Aussagen auf Sie zutreffen, entfällt der Anspruch auf die vereinfachten Gesundheitsfragen im Rahmen der Sonderaktion.

Bedingungen der Sonderaktion für junge Eltern

Natürlich gibt es auch bei dieser Sonderaktion bestimmte Voraussetzungen und Konditionen. Neben der durchaus üblichen Frist von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes, in denen die Versicherung abgeschlossen werden muss, ist die maximale Versicherungslaufzeit von 25 Jahren zu benennen. Ein Zeitraum also, der es den Hinterbliebenen ermöglicht, sich selbst zu versorgen bzw. einen eigenen Hausstand zu gründen. Bis Ihr Kind also 25 Jahre alt ist, wäre der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben.

Zu bedenken ist allerdings die Höhe des Todesfallschutzes. Dieser beträgt höchstens 75.000 Euro. Sollte Ihnen dieser Betrag aus verständlichen Gründen zu niedrig erscheinen, stehen natürlich andere Tarife zur Verfügung, dann aber ohne die vereinfachten Gesundheitsfragen. Außerdem greift die Sonderaktion nur dann, wenn der Versicherte maximal 40 Jahre alt ist.

Aufgrund der Höhe der Versicherungssumme sollte die Inanspruchnahme der Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen individuell betrachtet werden. Als Argument für diesen Tarif der DLVAG sind in jedem Fall die günstigen und vor allem transparenten Beiträge zu sehen.