Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung spielt der BMI eine große Rolle. Ist er zu hoch, kommt meist kein Abschluss zustande. Doch was verbirgt sich überhaupt hinter diesen drei Buchstaben und warum sind sie so wichtig?
Was sagt der BMI überhaupt aus?
Der Body-Mass-Index (BMI) ist ein Wert, der Körpergröße und Gewicht eines Menschen in Relation zueinander stellt. Die errechnete Zahl gibt Auskunft über den Gewichtszustand eines Menschen:
BMI | Gewichtszustand |
---|---|
unter 18,5 | Untergewicht |
zwischen 18,5 und 24,9 | Normalgewicht |
zwischen 25 und 29,9 | Übergewicht |
ab 30 | Adipositas Grad I |
ab 35 | Adipositas Grad II |
ab 40 | Adipositas Grad III |
Der BMI-Wert ist jedoch durchaus ungenau, da wichtige Aspekte wie Statur, Alter und Geschlecht der Person bei der Errechnung nicht beachtet werden. So kann beispielsweise ein hoher BMI auch durch einen erhöhten Anteil von Muskelmasse zustande kommen, wie es beispielsweise bei Kraftsportlern der Fall ist. Deshalb ist der BMI umstritten, vor allem in Bezug auf den Gesundheitszustand eines Menschen. Die uneingeschränkte Gültigkeit des BMI konnte bisher zudem nicht belegt werden. Nichtsdestotrotz spielt der BMI im Rahmen der Gesundheitsprüfung, die für den Abschluss einer Risikolebensversicherung in der Regel ansteht, eine wichtige.
BMI zu hoch? Sonderaktionen von Risikolebensversicherern als Lösung
Ein hoher BMI muss kein Ausschlusskriterium für eine Risikolebensversicherung sein. Sogar stark adipöse Personen mit einem BMI von über 40 konnten bereits erfolgreich versichert werden, auch wenn durch das erhöhte Gesundheitsrisiko durch das Übergewicht ein Beitragszuschlag fällig wurde. Doch selbst ohne Zuschläge kann eine Risikolebensversicherung trotz zu hohem BMI = Übergewicht abgeschlossen werden. Möglich ist das im Rahmen von Sonderaktionen seitens der Versicherer, bei denen die Angabe von Größe und Gewicht nicht erforderlich ist. Ein paar Voraussetzungen müssen aber auch für die Sonderaktionen erfüllt werden.
Welche Voraussetzungen sind für die Sonderaktionen zu beachten?
Möglich ist die Inanspruchnahme der Sonderaktionen nur dann, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss eines Darlehensvertrages gestellt wird. Das Darlehen muss dabei der Praxisfinanzierung (bei Ärzten) oder dem Kauf oder Bau einer Immobilie dienen. Zudem gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung eines Hypothekendarlehens.
- Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 6 Monate geschlossen.
- Die Versicherungssumme beträgt maximal 350.000 Euro.
- Das Eintrittsalter beträgt maximal 44 Jahre.
Gesundheitserklärung muss abgegeben werden
Abzuschließen ist eine Risikolebensversicherung außerdem nur, wenn die folgende Gesundheitserklärung abgegeben wird:
Hiermit erkläre ich,
dass ich zurzeit voll arbeitsfähig bin, dass ich in den letzten 2 Jahren nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und dass in diesem Zeitraum auch keine der folgenden Erkrankungen bei mir festgestellt oder behandelt wurden: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Diabetes und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS.
Wechsel zum Nichtrauchertarif
Weiterhin besteht derzeit die Möglichkeit, von einem Rauchertarif zu einem Nichtrauchertarif zu wechseln. Ein neuer Vertragsabschluss ist dafür nicht nötig. Durch den Antrag auf einen Tarifwechsel wird allerdings eine neue Risikoprüfung durchgeführt.