Im Laufe des Lebens sieht man sich vielen belastenden Lebensereignissen ausgesetzt, auf die man mit Ärger, Trauer, Hilflosigkeit oder Betroffenheit reagiert. Zwar sind das völlig normale Reaktionen, doch wenn Menschen so ein belastendes Lebensereignis nicht akzeptieren bzw. sich den neuen Lebensumständen nicht anpassen können, kann sich eine Anpassungsstörung entwickeln. Besteht als Betroffener dann die Absicht, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, muss man mit Schwierigkeiten rechnen. Einige Versicherer zögern nämlich, Menschen mit einer Anpassungsstörung Versicherungsschutz zu bieten. Unmöglich ist dies aber keineswegs.

Mensch mit Kapuzenjacke am Meer

Traumatische Ereignisse können eine Anpassungsstörung nach sich ziehen, die behandelt werden muss. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist mit dem richtigen Vorgehen aber trotzdem möglich.

Auslöser und Symptome für eine Anpassungsstörung

Auslöser für eine Anpassungsstörung können finanzielle Probleme, Familienstreitigkeiten, eine schwere Krankheit oder der plötzliche Todesfall eines nahestehenden Menschen sein. Menschen, die von einer Anpassungsstörung betroffen sind, sind nicht mehr dazu in der Lage, in Situationen gefühlsadäquat zu reagieren. Das bedeutet, dass das Gefühl des belastenden Ereignisses auch in anderen Lebenssituationen präsent ist und daher bei den Betroffenen zum Beispiel auch berufliche Probleme hinzukommen.

Die Symptome einer Anpassungsstörung sind sehr vielfältig, häufig kommen Angst, Depressivität, Ärger, Verzweiflung, Bedrängnis und Traurigkeit vor. Durch die psychischen Symptome treten auch physische Probleme auf, beispielsweise Verspannungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen und Verdauungsbeschwerden. Das Suizidrisiko gilt bei diesem Krankheitsbild ebenfalls als erhöht. Insgesamt resultiert also aus den Symptomen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, welches einige Risikolebensversicherer nicht bereit sind, zu tragen.

Wie eine Anpassungsstörung therapiert werden kann

Eine Anpassungsstörung tritt häufig schnell nach dem Auslösemoment auf und dauert in den meisten Fällen nicht länger als sechs Monate. Durch diesen Verlauf genügt bei der leichten Form der Anpassungsstörung bereits die Aktivierung von Bewältigungsmechanismen und Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis.

Bei einem schwereren Verlauf wird mithilfe von therapeutischen Gesprächen der psychische Druck abgebaut und im Anschluss werden Möglichkeiten zur Problembewältigung erarbeitet. Bei besonders schweren Fällen und Suizidgefahr ist es sinnvoll, durch eine zeitweilige Medikamentengabe die Situation des Betroffenen zu verbessern.

Ist eine Risikolebensversicherung trotz Anpassungsstörung möglich?

Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Ja! Für den Antrag zum Abschluss einer Risikolebensversicherung führt der Versicherer jedoch aufgrund der Erkrankung eine Risikoprüfung durch. Das bedeutet, dass Sie neben Angaben zu Alter, Beruf, gefährlichen Hobbys und körperliche Verfassung weitere Aussagen treffen müssen, um die Erkrankung für den Versicherer transparenter zu machen. Für die Anpassungsstörung erhalten Sie dazu von dem Risikolebensversicherer einen Fragebogen, der folgende Punkte enthält:

  • Zeitpunkt des Auftretens der Beschwerden
  • derzeitige mögliche Beschwerdefreiheit (mehr oder weniger als 12 Monate)
  • Rückfälle
  • stationäre Behandlungen (wann, wo und wie lange)
  • Suizidversuche

Außerdem sollten Sie sich auf Fragen zu den bei Ihnen auftretenden Symptomen, der medikamentösen Behandlung Ihrer Angststörung, den auslösenden Faktoren, einer möglichen Arbeitsunfähigkeit und Ihrem Alkoholkonsum einstellen. Dem Fragebogen muss eine Kopie Ihres ärztlichen Befundes beigelegt werden.

Wie geht es nach der Risikoprüfung weiter?

Auf Ihre Angaben in der Risikoprüfung können Sie ganz unterschiedliche Reaktionen von den Versicherern erhalten. Von einigen Versicherern würden Sie eine Absage erhalten, während andere Versicherer Ihnen Versicherungsschutz bieten würden. Da aber eine Antragsablehnung einen Eintrag in der Wagniskartei der Versicherer nach sich zieht, sollte diese nicht riskiert werden. Unser Vorgehen sieht deshalb so aus:

  • Wir starten eine Ausschreibung, um zunächst unverbindlich bei den Versicherern anzufragen, welcher bereit wäre, Sie in die Risikolebensversicherung aufzunehmen. Auf diese Weise gehen wir einer möglichen Antragsablehnung aus dem Weg.
  • Von denjenigen Versicherern, die Sie versichern würden, holen wir uns konkrete Angebote ein, die wir dann Punkt für Punkt miteinander vergleichen. Mitunter ist es uns auch möglich, Sonderkonditionen auszuhandeln. Selbstverständlich setzt das aber immer auch eine entsprechende Kooperationsbereitschaft seitens der Versicherer voraus.
  • Durch den Vergleich aller vorliegenden Angebote können wir das für Sie passendste ermitteln. Dabei berücksichtigen wir in erster Linie Ihre persönliche Situation, um eine bedarfsgerechte Absicherung zu erzielen. Auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis legen wir ebenfalls viel Wert.
  • Sobald wir uns mit Ihnen gemeinsam auf einen Risikolebensversicherer geeinigt haben, kümmern wir uns um das Zustandekommen des Vertrages. Bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Risikolebensversicherung sind wir dann Ihr erster Ansprechpartner.

Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen und sind Sie an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert, können Sie jederzeit gern mit uns in Kontakt treten!