Angst ist ein überlebenswichtiges Gefühl. Es löst seit der Urzeit im Menschen bei einer Bedrohung eine Fluchtreaktion aus, sodass der Mensch einer Gefahr unbeschadet entgehen kann. Angst ist also normal. Es kann aber auch dazu kommen, dass das Ausmaß der Angst in keinem Verhältnis zur auslösenden Situation mehr steht. Eine solche Angststörung gilt als krankhaft und stellt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Dennoch ist es Betroffenen möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Mann allein am Strand

Menschen mit Angststörungen haben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist aber trotzdem möglich.

Ursachen und Symptome für Angststörungen

Als Ursachen für Angststörungen können familiäre Veranlagungen, traumatische Erlebnisse und auch Persönlichkeitsstörungen angeführt werden. Da Angst eine Stressreaktion ist, kann sie beispielsweise durch familiäre Probleme, Zeitdruck auf der Arbeit und Überarbeitung, also starkem psychischen Stress, verstärkt werden. Die Folge ist, dass das Angstzentrum im Gehirn überaktiv ist und zu viel Adrenalin ausgeschüttet wird.

Durch die ständige Erregung des Körpers kommt es zu vielen physischen Symptomen, so zum Beispiel Herzrasen, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Atemnot und ein Engegefühl in der Brust, aber auch Panikattacken. Die fehlende Entspannung im Körper sorgt dann für Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Verdauungsbeschwerden. Außerdem kann zu depressiven Verstimmungen kommen, da Depression und Angst stark zusammen hängen.

Wie geht man mit einer Angststörung um?

Wirksam bei einer Angststörung ist eine Verhaltenstherapie, die entweder ambulant oder auch stationär von einem Psychiater oder Psychotherapeuten durchgeführt wird. Bei besonders schweren Krankheitsbildern kann auch eine Behandlung mit Antidepressiva hilfreich sein. Wichtig für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist, ob man sich bereits in Therapie begeben hat und eine mögliche Beschwerdefreiheit vorliegt. Der Versicherer führt in jedem Fall zur Einschätzung der individuellen Situation eine Risikoprüfung durch.

Welche Informationen benötigt der Risikolebensversicherer bei Angststörungen?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung führt der Versicherer eine Risikoprüfung durch, um besser kalkulieren zu können, ob überhaupt ein passender Versicherungsschutz angeboten werden kann und, wenn ja, zu welchen Konditionen dieser möglich ist.

Für die Risikoprüfung muss vom Betroffenen ein Fragebogen ausgefüllt werden, der Aufschluss über den gesundheitlichen Zustand gibt. Dazu muss dem Fragebogen auch eine Kopie des ärztlichen Befundes beigelegt werden. Mit dem Fragebogen wird ermittelt,

  • ob man noch immer Beschwerden hat,
  • sich in ärztlicher Behandlung befindet,
  • wie lange dieser Zustand bereits anhält (mehr oder weniger als 12 Monate),
  • ob sich nach einer Phase der Beschwerdefreiheit ein möglicher Rückfall eingestellt hat,
  • ob bereits stationäre Behandlungen stattgefunden haben (wie viele, wie lange und wo) und
  • ob möglicherweise Suizidversuche unternommen wurden.

Weitere Punkte, die bei Menschen mit Angststörungen mithilfe des Fragebogens geklärt werden, sind:

  • mögliche Ursachen der Angststörung und ihre Behebung
  • Symptome
  • Behandlung mit Medikamenten
  • Genuss alkoholischer Getränke
  • Arbeitsunfähigkeit

Die passende Risikolebensversicherung bei einer Angststörung finden – wir unterstützen Sie!

Die Vielzahl von Versicherern mit ihren unterschiedlichen Tarifen und Konditionen ist nur schwer überschaubar und kann dazu führen, dass man zu viel bezahlt und letztendlich zu wenig Versicherungsschutz bekommt. Wir fragen bei den verschiedenen Risikolebensversicherern auf Basis der Gesundheitsdaten und weiterer Kriterien (Alter, Beruf, risikoreiche Hobbys etc.) zunächst an, um abzuklären, ob und, wenn ja, zu welchen Konditionen diese Versicherungsschutz anbieten würden. Dieses Vorgehen hat entscheidende Vorteile für Sie:

  • Noch vor der Antragstellung prüfen wir, ob der Abschluss einer Risikolebensversicherung überhaupt möglich ist. Demzufolge kann der Antrag auch nicht abgelehnt werden. Dies würde sonst zu einer Eintragung in die Sonderwagnisdatei der Versicherer führen und den Abschluss einer Risikolebensversicherung zusätzlich erschweren.
  • Durch das Anfragen bei den verschiedensten Versicherern erhalten wir konkrete Angebote, die wir dann miteinander vergleichen können. So lässt sich der jeweils beste Versicherungsschutz zu den bestmöglichen Konditionen finden.

Wir achten darauf, dass unseren Kunden beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu jedem Zeitpunkt alle Chancen offen bleiben. Gern unterstützen wir auch Sie auf Ihrem Weg zur Risikolebensversicherung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch!