Unter einer Psychotherapie versteht man die therapeutische Behandlung mentaler Störungen mit Krankheitswert. Auch nach einer schweren physischen Krankheit, wie etwa Krebserkrankungen, kann eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein. Ebenso wie die Krankheitsbilder ist auch die Therapie sehr individuell auf den Patienten eingestellt. Bei einer Risikolebensversicherung möchten die Versicherungsunternehmen also genau wissen, aus welchem Grund und mit welcher Dauer eine psychotherapeutische Behandlung vollzogen wurde. Generell ist eine psychotherapeutische Behandlung kein Hindernis für den Abschluss einer Risikolebensversicherung, eine laufende Therapie kann aber Auswirkungen auf die monatlichen Beiträge haben.

 

Inhalt

  1. Was macht eine psychotherapeutische Behandlung?
  2. Was wollen die Versicherer wissen?
  3. Wie gelingt der erfolgreiche Abschluss einer Risikolebensversicherung?

 

Wann kann eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein?

Grundsätzlich sollte über eine psychotherapeutische Behandlung nachgedacht werden, wenn ein Gefühl von Hilflosigkeit eintritt oder man sich von den eigenen Problemen überwältigt fühlt. Nach der Diagnose einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Depressionen, Schizophrenie oder eine Bipolare Störung, ist eine Psychotherapie die wichtigste Behandlungsmaßnahme. Ebenso sollten schwere körperliche Erkrankungen und Eingriffe, wie etwa Tumorerkrankungen oder Amputationen, psychotherapeutisch begleitet werden.

 

Risikolebensversicherung trotz Psychotherapie

Immer mehr Menschen begeben sich in psychotherapeutische Behandlung. Diese Maßnahme hilft nicht nur Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, sondern wird auch von Menschen in akuten belastenden Situationen wie bei einem Burn-Out in Anspruch genommen.

In den meisten Fällen wird die Psychotherapie ambulant von einem Psychotherapeuten durchgeführt. Dies setzt nicht nur die Bereitschaft des Patienten voraus, sich mit den eigenen Problemen auseinander zu setzen, sondern verlangt auch ein Maß an Stabilität. Ist dies nicht gegeben, etwa in Entzugstherapie bei Suchtproblemen oder akuter Suizidgefahr, kann ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik stabilisierend wirken.

 

Was gibt es für die Risikolebensversicherung zu beachten?

Die Versicherungsunternehmen stehen vor der Aufgabe, das gesundheitliche Risiko und die Lebenserwartung des Interessenten einzuschätzen. Anhand dieses entscheiden sie, ob Risikozuschläge fällig werden oder der Antrag sogar abgelehnt wird. Neben den allgemeinen Angaben zur eigenen Person und Lebensstil schließen die Gesundheitsfragen oft auch einen spezifischen Fragebogen zu psychosomatischen Beschwerden ein. In diesem werden der Grund der Therapie, die Art der Beschwerden und die Behandlungsform näher erläutert. Auch möchten die Versicherer wissen, ob die psychotherapeutische Behandlung in der jüngeren Vergangenheit abgeschlossen wurde, oder ob der Interessent sich zum Zeitpunkt des Antrags noch in Behandlung befindet. Dazu sollte zusätzlich ein fachärztlicher Befund einschließlich der letzten Verlaufskontrolle eingereicht werden.

 

Risikovoranfrage für einen erfolgreichen Abschluss

In unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Versicherungsmakler haben wir uns auf ein Verfahren spezialisiert, das Ihnen den Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz einer Vorerkrankung erleichtert. Mit der anonymisierten Risikovoranfrage, die wir für Sie kostenfrei durchführen, fragen wir mehrere Versicherer gleichzeitig an, um deren Bereitschaft zu ertasten, Versicherungsschutz zu gewähren. Anhand Ihrer anonymisierten Daten entscheiden diese, ob und zu welchen Konditionen sie anbieten würden. Durch die Anonymisierung bleiben Ihnen auch im Falle einer Antragsablehnung alle Möglichkeiten offen. Gemeinsam suchen wir aus den vorliegenden Angeboten den besten Versicherungsschutz für Sie aus. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfragen Sie Ihr unverbindliches Angebot! Einige Beispiele für unsere Arbeit haben wir hier aufgeführt:

Risikolebensversicherung bei Depression und Suizidgedanken

Risikolebensversicherung bei Depression und bereits erfolgter Antragsablehnung