Mit einer Risikolebensversicherung können die Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer begünstigt dazu seine enge Familie oder auch Geschäftspartner, denen im Versicherungsfall eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Laufende Kosten wie Lebensunterhaltungskosten oder Kreditraten können so weiter gedeckt werden, ohne dass die Hinterbliebenen in finanzielle Nöte geraten. Oft wird der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch als Absicherung bei der Aufnahme eines Kredites verlangt, zum Beispiel bei einer Baufinanzierung. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist gerade für Familien mit einem Hauptverdiener ratsam, da staatliche Leistungen wie die Witwenrente oft zu kurz greifen.

Vorerkrankungen stellen eine Hürde für den Abschluss dar

Der Antrag auf eine Risikolebensversicherung umfasst in der Regel eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Bei dieser gibt der Interessent nicht nur seinen aktuellen gesundheitlichen Zustand an, sondern muss auch alle Vorerkrankungen und Arbeitsunfähigkeiten anzeigen, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums – meist die letzten 10 Jahre vor Antragsstellung – aufgetreten sind. Für die Versicherungsunternehmen sind diese Daten ausschlaggebend für die gebotenen Konditionen der Versicherungsleistung: Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und damit verbunden eine verkürzte Lebenserwartung führen zu Risikozuschlägen auf den monatlichen Versicherungsbeitrag.

Auf der Basis der Gesundheitsfragen bewerten die Versicherungsunternehmen jeden Antrag individuell. Dabei kann es vorkommen, dass das gesundheitliche Risiko als sehr hoch eingeschätzt wird, so zum Beispiel im Falle unseres Mandanten, der an Depressionen und latenten Suizidgedanken litt. Unter diesen Vorzeichen wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Dies gilt es jedoch zu vermeiden, da viele Versicherer eine Antragsablehnung in der Sonderwagniskartei eintragen, auf welche die meisten Versicherungsunternehmen zugreifen können. Der Interessent gilt somit als risikobehaftet.

Auch Hobbys können zu Risikozuschlägen und Antragsablehnungen führen

Neben den Gesundheitsfragen verlangen die Versicherungsunternehmen auch Informationen über vom Interessenten ausgeübte Sportarten und Hobbys, die ein erhöhtes Unfall- oder Todesfallrisiko darstellen. Hierzu zählt zum Beispiel das Motorradfahren, das in den meisten Fällen mit einem Risikozuschlag bewertet wird. Extremsport oder Berufssport kann sogar mit einer Antragsablehnung bewertet werden. Da jeder Antrag individuell bewertet wird, kann auch die Kombination mehrerer Risikofaktoren, wie eine Vorerkrankung und ein risikoreiches Hobby, zu einer Ablehnung führen.

Um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen. Mittels einer anonymisierten Risikovoranfrage kann dieser mehrere Versicherer gleichzeitig unverbindlich anfragen und so in Erfahrung bringen, welche von ihnen bereit sind, Versicherungsschutz zu gewähren. Wie die Anonymisierte Risikovoranfrage in der Praxis zu einem erfolgreichen Abschluss führt, zeigen wir im Folgenden anhand eines Praxisbeispiels.

Praxisbeispiel: Junger Familienvater leidet an Depressionen

Unser Mandant Herr K. ist 34 Jahre alt und kürzlich Vater geworden. Als Diplom-Ingenieur ist er eine unverzichtbare Fachkraft in seiner Sparte des Maschinenbaus. Bis auf leichtes Asthma, das ihn seit seiner Kindheit begleitet, ist Herr K. kerngesund und steht mitten im Leben.

Nur wenige Jahre nach Abschluss seines Studiums steht Herr K. beruflich unter großem Druck. Mit seinem beruflichen Aufstieg nimmt allerdings auch die Stressbelastung zu. Herr K. bemerkt Verluste in seiner Konzentration, wird lustlos, gereizt und vertieft sich immer mehr in seine eigenen Gedanken. Trotz des guten Jobs und seiner liebevollen Ehefrau verliert der Maschinenbauer das Interesse an seinem eigenen Leben. Alltägliche Kleinigkeiten werden für ihn zu unüberwindbaren Hürden. Herr K. erkennt sich selbst nicht wieder und begibt sich Ende 2016 erstmals in psychiatrische Behandlung. Auch der Facharzt kann keine Ursache für die depressiven Verstimmungen erkennen. Die Diagnose ist jedoch eindeutig: Herr K. leidet an Depressionen und einer Zwangsstörung.

Mit den Kennziffern F 32.1g und F 42.0g diagnostiziert der Psychiater das genaue Krankheitsbild: Herr K. befindet sich in einer mittelschweren depressiven Episode, in denen er von Zwangsgedanken bzw. einem Grübelzwang geplagt wird. Neben einer Psychotherapie beginnt Herr K. mit der Einnahme von Psychopharmaka. Zusätzlich schreibt der Arzt ihn insgesamt 8 Wochen arbeitsunfähig. Mithilfe der medikamentösen und psychotherapeutischen Behandlung verbessert sich sein Zustand deutlich, sodass der junge Familienvater die Medikamente kaum ein Jahr später unter ärztlicher Beaufsichtigung wieder absetzen kann.

Statistik: Anzal der Diagnosen von Depressionen

Nicht nur die bloßen Diagnosezahlen von Depressionen sind in den letzten 20 Jahren rasant angestiegen: Seit einigen Jahren erkennen viele Psychiater einen Anstieg von Patienten mit rezidivierenden depressiven Störungen. Diese zeigen sich anhand wiederkehrender Episoden, zwischen denen längere symptomfreie Phasen bestehen können.

Die rezidivierende depressive Störung plagt Herrn K. immer wieder

Nach einem symptomfreien Jahr erleidet Herr K. Anfang 2019 einen Rückfall. Erneut zeigt er Stimmungsschwankungen, wird von seinen Gedanken und Problemen gequält, die ihn nicht loslassen. Die depressive Episode wird so akut, dass ihn latente Suizidgedanken plagen. Herr K. handelt sofort und bespricht die Wiederaufnahme der Behandlung mit seinem Arzt. Dieser schreibt ihn erneut einige Wochen arbeitsunfähig und schlägt ein anderes Medikament vor, mit dessen Hilfe Herr K. seine rezidivierende depressive Störung wieder in den Griff bekommt. Auch die Psychotherapie nimmt er erneut auf. Mit seiner Frau bespricht er außerdem einen Wechsel innerhalb seiner Abteilung, der eine niedrigere Arbeitslast und weniger Stress verspricht. Mit neuer Kraft findet er sich in seinem neuen Aufgabengebiet gut zurecht.

Anfang 2021 möchte Herr K. – nunmehr beschwerdefrei – eine Risikolebensversicherung abschließen und stellt dazu einen Antrag bei der Hannoverschen Versicherung. Dieser wird aber aufgrund seiner umfangreichen Vorerkrankung abgelehnt. Daraufhin wendet Herr K. sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler.

Erfolgreicher Abschluss der Risikolebensversicherung dank anonymisierter Risikovoranfrage

Um das Risiko einer erneuten Antragsablehnung zu vermeiden, bereiteten wir gemeinsam mit unserem Mandanten die anonymisierte Risikovoranfrage vor. Dazu baten wir Herrn K. zunächst, den allgemeinen Fragebogen auszufüllen. Neben Alter, Größe und Gewicht gab er auch an, Nichtraucher und Motorradfahrer zu sein. Auch seine psychotherapeutische Behandlung beschrieb er in diesem Fragebogen. Nähere Details dazu hielt Herr K. in einem spezifischen Fragebogen zu psychosomatischen Beschwerden fest. Die genaue Diagnose, Arbeitsunfähigkeiten und Behandlungen wurden hier erfragt. Als zusätzliche Unterlagen, die von vielen Versicherern bei Vorerkrankungen gefordert werden, legte Herr K. einen Befundbericht seines behandelnden Arztes bei. Da Herr K. außerdem seit seiner frühen Kindheit Asthmatiker ist, baten wir ihn, den spezifischen Fragebogen zu Asthma ebenfalls auszufüllen. Hier gab Herr K. an, seit über 15 Jahren keinen Anfall mehr erlitten zu haben und zur regelmäßigen Kontrolle seinen Hausarzt aufzusuchen.

Im nächsten Schritt anonymisierten wir die Daten, um sie verschiedenen Versicherungsunternehmen als Risikovoranfrage vorzulegen. Ohne Rückschlüsse auf Herrn K. ziehen zu können, entschieden diese auf der Basis der Krankheitsgeschichte und allgemeinen Daten, ob sie unserem Mandanten Versicherungsschutz gewähren würden. Die vorherige Ablehnung eines Antrags führte in diesem Fall dazu, dass die Versicherungsunternehmen die Voranfrage mit zusätzlicher Vorsicht begutachteten. Bis auf einen Versicherer aus Stuttgart war kein Versicherer bereit, Versicherungsschutz zu bieten. Aufgrund der Anonymisierung musste Herr K. zumindest aber nicht befürchten, noch mal in die Sonderwagniskartei eingetragen zu werden.

Herr K. schloss die Risikolebensversicherung bei dem Versicherungsunternehmen aus Stuttgart ab. Für die gewünschte konstante Todesfallleistung von 250.000 € zahlt er über 20 Jahre monatliche Beiträge von 19,76 €. So konnte unser Mandant die Risikolebensversicherung mithilfe der anonymisierten Risikovoranfrage trotz Depression mit suizidalen Gedanken als Vorerkrankung erfolgreich abschließen.