Um Hinterbliebene sowie ausstehende Zahlungsforderungen im Falle des Ablebens finanziell abgesichert zu wissen, empfiehlt es sich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Doch nicht immer erweist sich ein solcher Abschluss als problemlos. So können u. a. bestimmte körperliche Konstitutionen (z.B. Adipositas) oder eine ungesunde Lebensführung (z.B. Rauchen) dazu führen, dass die Beiträge stark angehoben werden. In vielen Fällen kommt es sogar zur Ablehnung des Antrags. Grund hierfür ist die Tatsache, dass ebendiese Umstände das Todesfallrisiko begünstigen.

Risikolebensversicherung Abschluss bei Übergewicht (Adipositas), Jeans mit Bandmaß

Übergewicht (Adipositas) zählt bei Abschluss einer Risikolebensversicherung als erschwerender Risikofaktor. Dennoch ist ein Abschluss nicht unmöglich.

 Übergewicht begünstigt Erkrankungen, die zum Tod führen können

Wissenschaftlich ist nachgewiesen, dass die Lebenserwartung von Übergewichtigen im Schnitt 8 bis 10 Jahre weniger beträgt. Direkt an Fettleibig stirbt niemand. Häufig führen jedoch die Folgeerscheinungen (z.B. Herz- und Kreislaufprobleme, Arterienverkalkung, Krebs) zum Tod. So sterben in Deutschland jährlich rund 366.000 Menschen an den Folgeerkrankungen ihres Übergewichts (vgl. Quelle).

Adipositas Übergewicht Erkrankungen Folgeerkrankungen

Häufig sind jedoch gerade Menschen mit erhöhtem Sterberisiko an dem Abschluss einer Risikolebensversicherung interessiert. Da diese jedoch nur bei wahrheitsgemäßen Angaben in Kraft tritt und viele Versicherungen starkes Übergewicht als Ablehnungskriterium ansehen, stehen ebendiese Personen vor einem Problem. Anhand eines entsprechenden Fall soll im Folgenden aufgezeigt werden, wie der Abschluss dennoch gelingen kann:

Versicherung lehnte Antrag auf Risikolebensversicherung aufgrund von Übergewicht ab

Ein 28-jähriger Mandant von uns ist vor einigen Monaten Vater geworden. Mit seiner Frau erwartet dieser nun bereits das zweite Kind. Da unser Mandat als Ingenieur ausreichend verdient, ist seine Frau beruflich vorerst zurückgetreten, um sich der Betreuung und Erziehung der Kinder widmen zu können. Damit seine Familie für alle Eventualitäten finanziell abgesichert ist, wollte dieser eine Risikolebensversicherung über 150.000 Euro abschließen. Auf diese Weise stünden der Frau im Falle seines Todes zusätzlich zum Kindergeld und der Witwen- bzw. Waisenrente die ersten sechs Jahre monatlich etwa 1200 Euro zu Verfügung. So wäre diese zumindest bis zum Schuleintritt beider Kinder abgesichert. Weitere fünf Jahre wäre diese mit zusätzlichen 1000 Euro jeden Monat abgesichert. So hätte die Frau unseres Mandanten ausreichend finanzielle Mittel, um sämtliche Lebenshaltungskosten begleichen zu können.

Körpergröße und Gewicht des Mannes ergaben einen BMI von 36, wodurch dieser Adipositas (Übergewicht) 2. Grades aufwies. Da diese Angaben im Rahmen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß anzuführen sind, dass viele Versicherer den Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen würden. Aufgrund unserer 20-jährigen Erfahrung waren wir jedoch der Ansicht, einen Vertragsabschluss ermöglichen zu können.

Rechtzeitige Beratung beim Versicherungsmakler erhöht Chance auf Vertragsabschluss

Begünstigt wurde die Vermittlung durch den Umstand, dass unser Mandant uns vor der Antragsstellung aufgesucht hatte. Hätte dieser bereits eine Ablehnung erhalten, wäre es zu einem Vermerk auf der Wagnisliste gekommen. Die Vermittlung wäre dadurch deutlich erschwert worden.

Mit Ausschreibung zum Vertragsabschluss

Im Laufe unserer 20-jährigen Erfahrung erwies sich in vergleichbaren Fällen die Methode der Ausschreibung am effektivsten. So nahmen wir alle relevanten Daten unseres Mandanten auf. Mit diesen Angaben kontaktierten wir 40 verschiedene Versicherungsunternehmen. 36 von diesen lehnten den Antrag ab. Zwei weitere Versicherungen erwiesen sich ebenfalls als unpassend, da diese lediglich Angebote für eine verkürzte Versicherungsdauer (zwölf bzw. zehn Jahre) unterbreiteten. Unser Mandant strebte allerdings eine möglichst langfristige Vertragslaufzeit an. Zwei Anbieter waren bereit, den gewünschten Versicherungsschutz gegen einen Beitragsaufschlag zu gewährleisten.

Mit unserem Mandanten sprachen wir die beiden Möglichkeiten unter Berücksichtigung sämtlicher Vor- und Nachteile durch. Naturgemäß entschied sich dieser für das günstigere Angebot. Letztlich konnten wir unserem Mandanten nicht nur zu einem Vertragsabschluss verhelfen. Interessanterweise war der gewählte Tarif trotz der Beitragsaufschläge sogar preiswerter als die herkömmlichen Policen einiger Versicherer, die unseren Antrag ablehnten.