Eine Risikolebensversicherung ist eine Form von Lebensversicherung, mit der die Angehörigen im Ernstfall abgesichert werden können. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Risikolebensversicherung, wird den begünstigten Personen eine vereinbarte Summe ausgezahlt, die vor allem das wegbrechende Einkommen abfangen soll. Auf diese Weise können laufende Kosten wie Lebensunterhaltungskosten, aber auch Kreditraten können gedeckt werden, auch wenn staatliche Leistungen, wie z.B. die Witwenrente, nicht ausreichen würden. Dies ist auch ein Grund, weshalb Banken und Kreditinstitute oft den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens verlangen.

 

Inhalt

  1. Gesundheitsprüfung
  2. Zuschlag oder Ablehnung aufgrund von Vorerkrankung
  3. Was ist eine Sonderaktion?
  4. Praxisbeispiel
  5. Voranfrage
  6. Erfolgreicher Abschluss durch Sonderaktion

 

Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Zum Abschluss einer Risikolebensversicherung gehört in der Regel eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Diese dient der Einschätzung des gesundheitlichen Risikos, das die Versicherungsunternehmen mitversichern müssen. Anhand einer Reihe von Gesundheitsfragen erfragen die Versicherer neben persönlichen Daten wie Alter, Größe und Gewicht, sowie Tabak- und Alkoholkonsum auch Vorerkrankungen, an denen die zu versichernde Person leidet. Von leichtem Asthma bis zu einer schweren Tumorerkrankung sollte hier alles angegeben werden. Denn: Fehl- oder Nichtangaben führen, sollten sie aufgedeckt werden, zu einem sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes ohne Anspruch auf Kompensierung der bis dato geleisteten Beiträge.

Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen

Je nach Art, Verlauf, Dauer oder Kombination der Vorerkrankungen des Versicherungsinteressenten können die Versicherungsunternehmen entscheiden, Risikozuschläge auf die monatlichen Beiträge zu erheben. Diese Zuschläge dienen dazu, ein erhöhtes gesundheitliches Risiko abzufangen. Für einige gesundheitliche Risiken wie zum Beispiel Rauchen gibt es feste Tarife, die erhebliche Zuschläge gegenüber Nichtrauchern beinhalten. In besonders schweren oder akuten Fällen kann ein Antrag auch abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn Krankheitsverlauf keine klar positive Prognose zulässt oder die Lebenserwartung des Interessenten durch eine Vorerkrankung gemindert ist.

 

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung durch Sonderaktion

Einige Versicherer bieten verschiedene Sonderaktionen an, bei denen der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit reduzierten Gesundheitsfragen oder ganz ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Die Sonderaktionen sind an Bedingungen wie ein maximales Eintrittsalter, Versicherungssumme und Laufzeit gebunden. Darüber hinaus muss der Abschluss der Risikolebensversicherung meist zu einem bestimmten Zweck wie z.B. die Absicherung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung oder aus geschäftlichen Gründen zum Erwerb einer Praxis getätigt werden.

Wie eine Sonderaktion mit reduzierten Gesundheitsfragen für Menschen mit Vorerkrankungen zu einem erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung führt, zeigt dieses Beispiel eines unserer Mandanten.

 

Praxisbeispiel: Risikolebensversicherung trotz laufender Behandlung abschließen

Unser Mandant Herr M. führt ein gesundes Leben. Der 33-jährige trinkt kaum Alkohol, raucht nicht und treibt regelmäßig Sport. Vor wenigen Monaten brachte Frau M. das zweite gemeinsame Kind zur Welt. Mit der Vergrößerung ihrer kleinen Familie brauchen die Eheleute mehr Platz und möchten eine Immobilie erwerben, die den beiden Kindern jeweils ein eigenes Zimmer bietet. Für die Gewährung des Kredites verlangt die Bank einen Nachweis über den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Als Anfang 2020 die Corona-Pandemie ausbricht, möchte der Vater sich und seine junge Familie schützen und befolgt sorgsam alle neuen Regeln. Mit einer stillenden Frau, einem Kleinkind und einem Neugeborenen zuhause hat Herr M. auch gute Gründe, sich bereits wenige Monate nach Zulassung des Impfstoffes im März 2021 impfen zu lassen. Im Aufklärungsgespräch zählt der Impfarzt die möglichen Reaktionen auf, die Herr M. mit dem mRNA-Impfstoff bekommen kann: Kopf- und Gliederschmerzen, ein rauer Hals und auch Fieber seien direkt nach der Impfung nicht ungewöhnlich. So denkt sich Herr M. nichts dabei, als seine Temperatur am nächsten Tag ansteigt.

 

Bakterielle Erkrankung muss lange behandelt werden

In den kommenden Wochen wird Herr M. immer wieder von Fieberschüben geplagt. Schlimmer noch ist der trockene Husten, der nach der Impfung auftrat, und sich über die nächsten Monate in seiner Lunge einzunisten scheint. Als der junge Vater zum ersten Mal Blut in seinem Taschentuch sieht, sucht er einen Lungenspezialisten auf. Der Spezialist schlägt Alarm, da er eine Tuberkulose vermutet, und überweist Herrn P. in das örtliche Krankenhaus, wo er eine Woche voller Tests und Screenings verbringt. Zur großen Erleichterung Herrn M.s bestätigt sich der erste Verdacht des Spezialisten nicht. Statt einer Tuberkulose diagnostizieren die Ärzte im Krankenhaus eine nichttuberkulöse Mykobakteriose – eine bakterielle Infektion, die in seiner Lunge einige mittelschwere Verdichtungen ausgelöst hat. Ob diese mit der Impfung zusammenhängt, ist unklar. Nach dem stationären Aufenthalt muss der Familienvater über die nächsten Monate mehrere Antibiotika zu sich nehmen, die rasch für eine Verbesserung seines Zustandes sorgen. Der Reizhusten, den Herrn M. monatelang plagte, nimmt ab.

Myobakterien

Die Nichttuberkulöse Mykobakteriose ist ein Oberbegriff für eine Reihe verschiedener Erkrankungen. Ausgelöst werden diese von sogenannten Mykobakterien, die in Deutschland weit verbreitet sind. Betroffene infizieren sich meist über Trinkwasser oder den Verzehr von Milchprodukten, aber auch über den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen oder schlicht über die Erde, z.B. bei landwirtschaftlicher Arbeit oder Gartenarbeit. Im Gegensatz zum Rückgang der aggressiven Tuberkulose, die durch ein spezifisches Mykobakterium ausgelöst wird, nehmen Infektionen mit nichttuberkulösen Mykobakterien seit den letzten 30 Jahren stetig zu.

 

Risikovoranfrage zur Erfragung von Bereitschaft

Als Herr M. sich zum Abschluss einer Risikolebensversicherung an uns wendet, befindet er sich noch mitten in seiner Behandlung. Erst nach einem erneuten CT, der Anfang 2022 stattfinden soll, können die Ärzte feststellen, ob die nichttuberkulöse Mykobakteriose ausgeheilt ist. Mit unserer Hilfe möchte unser Mandant trotz Lungenerkrankung zu einem erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung gelangen, die ausschlaggebend für die Finanzierung der neuen Immobilie ist.

Aufgrund der Aktualität der Behandlung und des Ausstehens eines Heilungsbefund entschieden wir, zunächst eine telefonische Voranfrage durchzuführen. Dazu erbaten wir einen vorläufigen Befundbericht des behandelnden Arztes, um die Daten zur Erkrankung telefonisch weitergeben zu können. Herr M.s Name wurde dabei anonymisiert. Nach mehreren Anfragen bestätigte sich die Vermutung, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden würde. Die Unklarheit, ob und wann die Erkrankung ausgeheilt sein würde, stellte für die Versicherungsunternehmen ein zu hohes gesundheitliches Risiko dar.

 

Sonderaktion führt zum erfolgreichen Abschluss

Neben den telefonischen Anfragen prüften wir auch, ob für unseren Mandanten eine Sonderaktion in Frage kommen würde. Wir fanden einen Versicherer aus Köln, der eine Sonderaktion anbot, deren Voraussetzungen auf Herrn M. zutrafen. Herr M. …

  • … ist maximal 45 Jahre alt,
  • … schließt die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung ab,
  • … schloss den Darlehensvertrag vor maximal 6 Monaten,
  • … wünscht eine Versicherungssumme von 400.000€ über 30 Jahre

… und erfüllt damit alle Voraussetzungen für die Sonderaktion. Mit der angebotenen Sonderaktion konnte eine Risikolebensversicherung mit reduzierten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Dazu musste Herr M. lediglich bestätigen, dass er momentan voll arbeitsfähig ist und in den letzten 5 Jahren nicht länger als einen Monat arbeitsunfähig war. Im Rahmen der Sonderaktion frage das Versicherungsunternehmen außerdem nach spezifischen Erkrankungen, die in hohes Gesundheitsrisiko darstellen. Erkrankungen der Atemwege wurden unter diesen reduzierten Gesundheitsfragen nicht erfragt, sodass Herr M. seine Lungenerkrankung beim Antrag nicht angeben musste.

Die Sonderaktion führte für unseren Mandanten, der eine schnelle Absicherung seiner Immobilie und Familie wünschte, zum erfolgreichen Abschluss der Risikolebensversicherung. Mit einer Versicherungssumme von 400.000€ und einer Laufzeit über 30 Jahre zahlt Herr M. eine Prämie von 66,60€ im Monat. Die Voraussetzungen der Bank für die Immobilienfinanzierung wurden mit dem Abschluss der Risikolebensversicherung erfüllt und Familie M. kann sich somit auf den Umzug ins Eigenheim freuen.