Risikolebensversicherungen sind eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall ausgezahlt wird. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit, wird die vereinbarte Summe an seine Hinterbliebenen ausgezahlt. Meist sollen so laufende Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel Kreditraten oder Lebensunterhaltungskosten gedeckt werden, ohne, dass es durch das wegbrechende Einkommen zu finanziellen Engpässen kommt. Eine Risikolebensversicherung lohnt sich daher besonders für Familien mit einem Hauptverdiener oder Immobilienbesitzer mit einem Kredit oder Darlehen.

 

Inhalt

  1. Antrag mit Gesundheitsprüfung
  2. Zuschläge und Ablehnung
  3. Praxisbeispiel
  4. Anonymisierte Risikovoranfrage
  5. Erfolgreicher Abschluss

Antrag auf eine Risikolebensversicherung mit Gesundheitsprüfung stellen

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich auf eine Gesundheitsprüfung einstellen. Anhand von Gesundheitsfragen, zum Beispiel in Form eines Fragebogens, prüfen die Versicherungsunternehmen das zu versichernde gesundheitliche Risiko. Der Interessent gibt dabei auch allgemeine Angaben zum Lebensstil an: Motorradfahren, Rauchen und bestimmte Sportarten werden beispielsweise als Risikoverhalten gewertet. Auch der BMI interessiert die Versicherer, da Erkrankungen wie Adipositas das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes Typ 2 steigern.

Besonders interessieren die Versicherungsunternehmen mögliche Vorerkrankungen. Dazu gehören unter anderem Erkrankungen der Kategorien

  • Krebserkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stoffwechselkrankheiten
  • Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen des Gehirns und Blutkrankheiten
  • Psychische Erkrankungen

Sollten die Vorkerkrankungen es erfordern, werden die Interessenten gebeten, nähere Erläuterungen z.B. in Form eines ärztlichen Befundberichtes oder einer Kontrolluntersuchung beizulegen.

 

Achtung

Die Gesundheitsprüfung muss wahrheitsgemäß und möglichst umfangreich beantwortet werden, um eine spätere fristlose Kündigung der Risikolebensversicherung bei Fehlangaben zu vermeiden. Das bedeutet aber nicht, dass jede Grippeinfektion oder Allergie aufgezählt werden muss. Über die eigenen Vorerkrankungen informiert zum Beispiel die Krankenkasse. Die dort hinterlegten Diagnosen geben einen guten Anhaltspunkt für die Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Zuschläge und Ablehnung

Zweck der Gesundheitsprüfung ist das Einschätzen des zu versichernden Risikos. Ist dieses erhöht, zum Beispiel durch eine Vorerkrankung, können die Versicherer einen Risikozuschlag auf die monatlichen Beitragszahlungen erheben. Da jeder Antrag individuell bewertet wird, fallen auch die Zuschläge je nach Versicherer unterschiedlich aus. Es lohnt sich also, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, um den besten Versicherungsschutz wählen zu können.

Ist das zu versichernde Risiko zu hoch, haben die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, einen Antrag abzulehnen. Dies passiert zum Beispiel, wenn ein Interessent mehrere Vorerkrankungen mit sich bringt oder die Behandlung einer Vorerkrankung noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um eine Prognose zu machen. Eine Ablehnung kann in der Sonderwagniskartei vermerkt werden, auf die viele Versicherer Zugriff haben. Dies schränkt die Möglichkeiten des Interessenten ein, die gewünschte Risikolebensversicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen und sollte daher vermieden werden.

Eine Möglichkeit der Vermeidung eines Vermerks, wenn ein Antrag abgelehnt wird, ist die Anonymisierte Risikovoranfrage. Wie dies in der Praxis aussieht, zeigen wir am Beispiel eines unserer Mandanten.

Praxisbeispiel: Junger Berufseinsteiger mit Vorerkrankungen

Unser Mandant Herr H. steht noch ganz am Anfang eines erfolgreichen und ereignisreichen Lebens. Erst vor kurzem schloss der 24-jährige sein Studium ab und arbeitet seitdem als Wirtschaftsinformatiker. Gemeinsam mit seiner Freundin plant der junge Mann eine erfüllende Zukunft: Hochzeit, Kinder und Karriere sind für Herrn H. wichtige Meilensteine. Dazu gehört auch die finanzielle Absicherung seiner geplanten Familie, die unserem Mandanten als Vorerkrankter besonders wichtig ist.

Noch während seines Studiums hat Herr H. immer wieder mit seinem Kreislauf zu kämpfen. Trotz seines jungen Alters hat er leichte Schmerzen in der Brust. Herr H. sucht seinen Hausarzt auf, der ihn an einen Spezialisten überweist. Nach einigen Untersuchungen stellt dieser eine angeborene Fehlbildung an Herrn Hs. Herzklappe fest, die zusätzlich auch noch verkalkt ist und seine Beschwerden auslöst. Für die dadurch entstehenden Herz-Ryhthmus-Störungen setzt der Herzspezialist eine medikamentöse Behandlung an. Mit den richtigen Medikamenten und regelmäßigen Kontrollen bekommt der junge Mann seine Erkrankung in den Griff.

Herzklappenfehlbildungen gehören zu den häufigsten angeborenen Herzfehlern. Auch Nierensteine sind keine seltenen Erkrankungen. Die Kombination beider Vorerkrankungen macht unseren Mandanten zu einem medizinischen Sonderfall mit viel Glück – beide Erkrankungen können sehr gefährlich sein.

Plötzliche Nierenkolik

Einige Jahre lebt Herr H. bereits mit seiner medikamentösen Behandlung, als ihn eines Abends plötzlich starke Schmerzen im Unterleib heimsuchen. Krampfartig strahlen die Schmerzen in den Rücken aus, sodass dem jungen Mann übel wird. Seine besorgte Freundin reagiert sofort und ruft den Notarzt. Herr H. wird in die Notaufnahme gebracht, wo er ohne Umwege stationär aufgenommen wird. Die Ursache für seine plötzlichen Schmerzen ist schnell gefunden: Ein unentdeckter Nierenstein hat eine gefährliche Nierenkolik ausgelöst, die umgehend behandelt wird.

Herr H. hat Glück: Die schnelle Reaktion seiner Freundin hat verhindert, dass es zu einer dauerhaften Schädigung der Nieren oder einer ernsthaften Blutvergiftung kommt. Unter dem Einfluss starker Schmerzmittel kann der junge Mann das Krankenhaus bereits am nächsten Tag verlassen. Mit einer Reihe von Medikamenten und viel Flüssigkeit kann er seinen Nierenstein, der die Kolik ausgelöst hat, gut behandeln. Bereits nach wenigen Tagen hat unser Mandant keine Beschwerden mehr.

Einige Monate später schließt der junge Mann sein Bachelorstudium ab. Der Übergang ins Berufsleben gestaltet sich für den Wirtschaftsingenieur fließend. Mit guten Zukunftsaussichten beschließt er, sich seinen Traum von einem Eigenheim zu ermöglichen und ein Haus zu bauen. Zur Finanzierung des Baus nimmt unser Mandant einen Kredit auf, der durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden soll.

Anonymisierte Risikovoranfrage

Aufgrund seiner Vorerkrankungen suchte Herr H. Unterstützung bei uns als unabhängige Versicherungsmakler. Gemeinsam mit unserem Mandanten bereiteten wir die Anonymisierte Risikovoranfrage vor. Dafür gaben wir Herrn H. einen allgemeinen Fragebogen, in dem er sein Alter, Größe, Gewicht und seinen Beruf festhielt. Unser Mandant gab an, Nichtraucher zu sein und kein Motorrad zu fahren, somit also kein Risikoverhalten zu betreiben. Unter der Kategorie „Untersuchungen“ gab Herr H. seine Herzerkrankung und die Nierenkolik an. Zu beiden Erkrankungen und Diagnosen legte der junge Mann ärztliche Befundberichte bei, die den Versicherern durch detaillierte Einblicke ermöglichen sollten, den Antrag individuell zu bewerten.

Die vorliegenden Daten anonymisierten wir im nächsten Schritt, indem wir den Namen unseres Mandanten schwärzten. So konnten wir die anonymisierten Unterlagen mehreren Versicherern gleichzeitig vorlegen, ohne dass Rückschlüsse auf unseren Mandanten möglich gewesen wären. Alle Versicherungsunternehmen prüften den Antrag und entschieden individuell, ob sie Versicherungsschutz gewähren würden.

Baufinanzierung durch erfolgreichen Abschluss der Risikolebensversicherung

Die Rückmeldungen der Versicherungsunternehmen zeigten, dass alle angefragten Versicherer unterschiedliche Risikozuschläge erhoben. Gemeinsam mit unserem Mandanten verglichen wir die gebotenen Leistungen und Konditionen. Herr H. entschied sich für einen Versicherer aus Stuttgart, der einen geringen Risikozuschlag erhob. Für seine Risikolebensversicherung zahlt unser Mandant über 30 Jahre monatlich 12,72€. Die Summe von 300.000€ fällt dabei gleichmäßig, um sich den sinkenden Kreditraten anzupassen. Mit diesem Betrag kann die Baufinanzierung abgesichert und der Traum vom Eigenheim erfüllt werden.