Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung können die Angehörigen im Falle eines plötzlichen Todes finanziell abgesichert werden. Dazu wird eine Versicherungssumme festgelegt, die an die begünstigten Personen ausgezahlt wird, sollte der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit versterben. Der Abschluss lohnt sich besonders für Familien mit einem Hauptverdiener, aber auch Geschäftspartner oder Lebensgefährten können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Ernstfall absichern.
Inhalt
- Was ist eine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen bei einer Risikolebensversicherung
- Praxisbeispiel
- Erfolgreicher Abschluss durch Anonymisierte Risikovoranfrage
Gesundheitsprüfung gehört zum Antrag dazu
Beim Antrag auf eine Risikolebensversicherung sollten sich Interessenten auf eine Gesundheitsprüfung einstellen. Dazu stellen die Versicherungsunternehmen eine Reihe von Gesundheitsfragen, die beantwortet werden müssen. Neben allgemeinen Angaben wie Alter, Größe und Gewicht, müssen Interessenten auch Auskunft über alle ärztlichen und stationären Behandlungen der letzten Jahre machen. Dazu gehören auch Arbeitsunfähigkeiten und verschriebene Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden.
Vorerkrankungen können den Abschluss erschweren
Anhand der Gesundheitsfragen versuchen die Versicherungsunternehmen, das gesundheitliche Risiko der zu versichernden Person zu ermitteln. Dieses erhöht sich beispielsweise, wenn der Interessent Raucher ist oder an einer Erkrankung wie Bluthochdruck leidet. Aber auch starkes Übergewicht oder gefährliche Hobbies wie Motorradfahren können dazu führen, dass ein Risikozuschlag auf die monatlichen Beiträge der Versicherung verlangt wird. Besonders schwere Vorerkrankungen oder die Ausführung bestimmter Sportarten können sogar dazu führen, dass der Antrag aufgrund einer Ausschlussklausel abgelehnt wird. Eine Antragsablehnung kann auch eintreten, wenn der Interessent an einer Kombination mehrerer Vorerkrankungen leidet.
Wird ein Antrag abgelehnt, hat der Versicherer die Möglichkeit, einen Vermerk in der sogenannten Sonderwagniskartei zu tätigen. Auf diese Kartei haben die meisten Versicherungsunternehmen Zugriff und können somit vorangegangene Antragsablehnungen eines Interessenten einsehen. Eine Antragsablehnung sollte daher unbedingt vermieden werden.
Praxisbeispiel: Familienvater mit Bluthochdruck erleidet eine depressive Phase
Unser Mandant Herr Z. ist Anfang 50 und Vater von drei Kindern. Gemeinsam mit seiner Frau lebt er einen geregelten Alltag, verabschiedet sich morgens ins Büro und kehrt nachmittags erfüllt heim, um sich nach dem Feierabend zu entspannen. Sein Beruf als Vertriebsleiter bereitet dem gelernten Betriebswirt auch nach vielen Jahren noch Freude.
Herr Z. lebt einen gesunden und unauffälligen Lebensstil. Als er 2015 regelmäßige Schwindelanfälle erleidet, sucht er daher ohne große Umschweife seinen Hausarzt auf, um die Ursache für seine Beschwerden herauszufinden. Dieser diagnostiziert ihm erhöhten Blutdruck, der sich gut medikamentös einstellen lässt. Die Kontrolltermine nimmt Herr Z. regelmäßig wahr, zweimal pro Woche misst er außerdem selbst nach, um den Bluthochdruck im Griff zu halten. Mit seiner medikamentösen Behandlung lebt Herr Z. beschwerdefrei.
Die Corona-Pandemie verursacht eine depressive Phase
Im April 2020 wird Herr Z. zu Beginn der Corona-Pandemie wie viele andere Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt. Während das pandemische Geschehen über die nächsten Monate an Fahrt aufnimmt, häuft sich auch die Arbeit, die auf Herrn Z.s Schreibtisch landet. Es fällt ihm vermehrt schwer, sein berufliches Leben von seinem privaten zu trennen und sein Stresslevel nimmt immer weiter zu. Der kaufmännische Angestellte fühlt sich schlapp und antriebslos, der morgendliche Gang zum Schreibtisch wird zu einem täglichen Kampf mit seiner eigenen Psyche. Dazu macht Herrn Z. allgemeine Unsicherheit im Angesicht einer potenziell tödlichen Krankheit sehr zu schaffen. Je mehr er über das neuartige Virus erfährt, desto mehr Sorgen macht er sich, nicht nur um sich selbst, sondern vor allem um seine Liebsten. Parallel zu den Infektionszahlen erreicht auch Herr Z. im August 2020 seinen persönlichen Tiefpunkt. Anfang September begibt er sich in psychologische Behandlung.
Depressionen begleiten Menschen oft ihr Leben lang. Auch nach längeren beschwerdefreien Phasen können immer wieder Rückfälle, sogenannte depressive Phasen, oder andere psychische Störungen wie Angstzustände und Panikattacken auftreten. Um dies zu vermeiden, profitieren Betroffene oft von einer regelmäßigen und langfristigen psychotherapeutischen Behandlung.
Die depressive Phase, die Herrn Z. diagnostiziert wird, ist tiefgreifender und umfangreicher, als der Familienvater zunächst angenommen hatte. Trotz der Psychopharmaka, die der Psychiater ihm zum Behandlungsbeginn verschreibt, bemerkt Herr Z. keine Besserung seines Zustandes. Im Oktober zieht er daher die Reißleine und begibt sich in stationäre Behandlung, lässt sich bis in den November hinein arbeitsunfähig schreiben.
Der stationäre Aufenthalt tut Herrn Z. gut. Langsam, aber sicher fühlt er, wie seine Kräfte zurückkommen und der enorme Stress und Druck von ihm abfällt. Bis Dezember besucht er zur Nachbehandlung regelmäßig seinen Psychotherapeuten. Als Anfang 2021 die ersten Impfdosen verabreicht werden, fühlt sich Herr Z. bereits wie neu. Sobald es möglich ist, lässt sich unser Mandant impfen, was ihm ermöglicht, seinem Alltag wieder normal nachzugehen.
Abschluss einer Risikolebensversicherung durch Risikovoranfrage
Zur Absicherung seiner Familie beschließt Herr Z., eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Aufgrund seiner Vorerkrankungen und kürzlichen Arbeitsunfähigkeit wendet er sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler.
In einem ersten Schritt bereiteten wir eine Anonymisierte Risikovoranfrage vor. Dazu baten wir unseren Mandanten zunächst, den allgemeinen Fragebogen zu seiner Person und der gewünschten Versicherungssumme und -Laufzeit auszufüllen. Herr Z. gab an, Nichtraucher zu sein und keine Hobbies mit erhöhtem Unfallrisiko auszuüben. Aufgrund seiner Vorerkrankungen füllte Herr Z. zwei weitere Fragebögen aus: Im Fragebogen zum psychosomatischen Beschwerdekomplex schilderte unser Mandant, über welchem Zeitraum und aus welchem Grund seine depressive Verstimmung auftrat. Auch die Beschwerden und Therapiemethoden trug Herr Z. hier ein. Darüber hinaus legten wir ihm auch einen spezifischen Fragebogen zu Bluthochdruck vor, in welchem unser Mandant seine Behandlung und Einstellung des Blutdrucks erläuterte.
Im nächsten Schritt anonymisierten wir die Daten, um sie in Form einer anonymisierten Risikovoranfrage an mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig weiterzugeben. Die Versicherer konnten so anhand der spezifischen Daten unseres Mandanten darüber entscheiden, ob sie bereit wären, Versicherungsschutz zu leisten und individuelle Konditionen vorlegen. Durch die Anonymisierung hatte Herr Z. aber zu keinem Zeitpunkt mit einem Eintrag in die Sonderwagniskartei zu rechnen.
Die meisten Versicherer lehnten die Anfrage ab. Zum Zeitpunkt der Risikovoranfrage war der stationäre Aufenthalt unseres Mandanten aufgrund seiner depressiven Verstimmung nur wenige Monate her, weshalb die Versicherungsunternehmen anboten, frühestens in einem Jahr eine erneute Risikovoranfrage für diesen Mandanten zu prüfen. Unter den angefragten Versicherern fand sich allerdings auch ein Versicherungsunternehmen aus Stuttgart, das Herrn Z. für einen moderaten Risikozuschlag anbot, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Dieses Angebot nahm unser Mandant an. Für eine konstante Versicherungssumme von 50.000€ über 15 Jahre zahlt Herr Z. nun eine Prämie von 24,04€ im Monat. Mithilfe der Anonymisierten Risikovoranfrage konnten wir für unseren Mandanten trotz Vorerkrankungen erfolgreich eine Risikolebensversicherung abschließen.