Die Gesundheitsprüfung gehört im Regelfall zum Antrag einer Risikolebensversicherung fest dazu. Sie dient dazu, gesundheitliche Risiken wie Vorerkrankungen, Rauchen oder Hobbies mit erhöhtem Todesfallrisikos darzulegen und den Versicherern so zu ermöglichen, die Konditionen der Risikolebensversicherung auf das gesundheitliche Risiko des Interessenten anzupassen. Schwere Allergien können zwar auch ein gesundheitliches Risiko, etwa aufgrund des erhöhten Risikos eines allergischen Schocks, darstellen, können aber gut vermieden und eingedämmt werden. Daher werden diese im Zuge der Gesundheitsprüfung nicht abgefragt.

 

Inhalt

  1. Gängige Allergien
  2. Allergien bei der Gesundheitsprüfung angeben

 

Gängige Allergien

Die meisten Menschen mit Allergien sind von einer Form von Heuschnupfen betroffen. Ausgelöst von Pollen, Gräsern oder Sträuchern leiden die Betroffenen im Frühling und Sommer an erkältungsähnlichen Symptomen. Ähnliche Symptome treten bei Menschen auf, die gegen Hausstaub oder Hausstaubmilben und Tierhaare allergisch sind. Viele Deutsche leiden ebenfalls an einer Allergie auf bestimmte Nahrungsmittel, wie z.B. Senf, Soja oder Eier, die durch den Verzicht auf die jeweiligen Produkte gut vermieden werden kann.

Manche Allergiker leiden an sogenannten Kontaktallergien. Diese drückt sich meist durch Hautreizungen, Rötungen und Juckreiz aus und tritt bei dem Kontakt mit bestimmten Parfümstoffen oder Metallen wie z.B. Nickel auf.
Häufige Allergien

 

Muss eine Allergie bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden?

Bei der Antragsstellung werden einige Gesundheitsfragen gestellt, die unter anderem nach Arztbesuchen der letzten fünf Jahre und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre fragen. Auch müssen Diagnosen zu physischen und psychischen Erkrankungen angegeben werden. Dabei sollte der Interessent wahrheitsgetreu und möglichst umfangreich antworten, um eine spätere Kündigung der Risikolebensversicherung aufgrund von Fehlangaben zu vermeiden. Es lohnt sich, eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse zu machen, die Auskunft über alle in der Vergangenheit gestellten Diagnosen geben kann.

Für die Versicherer zählen vor allem Erkrankungen, die ein erhöhtes Todesfallrisiko mit sich bringen oder sich negativ auf die Lebenserwartung des Betroffenen auswirken. Herkömmliche Erkältungen oder virale Infekte wie eine Grippe oder ein Magen-Darm-Infekt sind daher meist uninteressant und werden im Zuge der Gesundheitsprüfung zwar abgefragt sind in der Regel aber ohne Belang für die Entscheidung des Versicherers. Ebenso sind sehr oft Allergien für die Versicherer nicht relevant. Welche Erkrankungen im Zuge der Gesundheitsprüfung erfragt werden, können Sie hier nachlesen.