Jede Baufinanzierung stellt auch eine finanzielle Verpflichtung dar, handelt es sich dabei doch um einen Kredit für den Bau oder Kauf einer Immobilie, der abbezahlt werden muss. Diese finanzielle Verpflichtung erlischt selbst dann nicht, wenn der Kreditnehmer stirbt, sondern überträgt sich in diesem Fall auf alle weiteren Kreditnehmer. Diese sind dann in der Pflicht, die Baufinanzierung fortzusetzen und den Kredit weiter abzubezahlen.
Baufinanzierung und Risikolebensversicherung
Die meisten Baufinanzierungen werden für ein Eigenheim durchgeführt, in der Regel von Ehepartnern. Sehr oft besteht im Zuge einer Baufinanzierung der Wunsch, den Todesfall eines oder beider Partner in Form einer Risikolebensversicherung abzusichern. Damit reduziert sich das finanzielle Risiko, das aus der Baufinanzierung resultiert. Denn tritt der Todesfall ein, leistet die Risikolebensversicherung und unterstützt die Hinterbliebenen finanziell. Mit diesem Geld kann dann unter anderem die Baufinanzierung weiter fortgesetzt werden.
Vorerkrankungen erschweren den Zugang zur Risikolebensversicherung
Leider ist der Gesundheitszustand nicht bei jedem Menschen optimal. Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sind eventuelle Vorerkrankungen jedoch ein deutlicher Nachteil. Denn jede Vorerkrankung lässt die Wahrscheinlichkeit, dass der Todesfall eintritt, steigen. Versicherer verlangen deshalb Beitragszuschläge oder sind bei zu hoher Gesundheitsgefährdung erst gar nicht bereit, den Antrag auf eine Risikolebensversicherung anzunehmen.
Wie wir in unserer täglichen Praxis beobachten können, finden sich vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit) und psychische Erkrankungen immer öfter in den Krankheitsverläufen derjenigen Menschen, die an einer Risikolebensversicherung interessiert sind. Diese Vorerkrankungen erschweren dann den Zugang zur gewünschten Risikolebensversicherung. Es gibt aber gerade im Zusammenspiel mit einer Baufinanzierung einige Sonderaktionen seitens der Risikolebensversicherer, die für Antragsteller mit einer Vorerkrankung besonders interessant sind.
Sonderaktionen: Koppelung von Risikolebensversicherung und Baufinanzierung zieht erleichterte Aufnahmekriterien nach sich
Aktuell bieten einige Versicherer Sonderaktionen an, bei denen eine Risikolebensversicherung und eine Baufinanzierung aneinander gekoppelt sind. Diese Sonderaktionen haben die Besonderheit, dass bei der Antragstellung deutlich weniger Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden müssen bzw. die Abfragezeiträume reduziert sind. Das heißt im Umkehrschluss: Vereinfachte Fragebögen bieten auch einen leichteren Zugang zur Risikolebensversicherung für diejenigen Antragsteller mit einer Vorerkrankung.
Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass die Sonderkationen, bei denen Risikolebensversicherung und Baufinanzierung aneinander gekoppelt werden, sehr gut funktionieren und zudem nicht einmal teuer sind. Die weniger komplizierten und umfangreichem Antragsfragen sind sogar ab und an für völlig gesunde Antragsteller ein Grund, eine Risikolebensversicherung per Sonderaktion abzuschließen.
Alle derzeit über uns verfügbaren Sonderaktionen haben wir Ihnen auf der Seite „Sonderaktionen“ aufgelistet. Doch auch wenn keine der Aktionen für Sie in Frage kommen sollte: Wir sind auf „schwere Fälle“ spezialisiert und suchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Wie wir dabei vorgehen, können Sie bei Interesse in unseren Praxisberichten nachlesen. Eine Risikolebensversicherung, die an eine Baufinanzierung gekoppelt ist und komplett auf Gesundheitsfragen verzichtet, können wir Ihnen aktuell allerdings nicht anbieten, aber keine Regel ohne Ausnahme. Wenn Sie mit einer Karenzzeit für bestimmte Krankheiten leben können, können wir auch eine Lösung mit dem kompletten Verzicht auf Gesundheitsfragen anbieten.