Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders für Familien sinnvoll. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird den Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, die sicherstellen soll, dass laufende Kosten trotz des wegfallenden Einkommens des Verstorbenen gedeckt werden können. Die versicherte Person ist meist der Hauptverdiener einer Familie oder ein Geschäftspartner. Aber auch für viele Paare ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, meist, um sich gegenseitig abzusichern. Für diese Fälle werden spezielle Tarife angeboten, die mit einem gemeinsamen Vertrag beide Partner absichern.

Für wen lohnt sich eine verbundene Risikolebensversicherung?

Bei dieser Tarifvariante schließen zwei oder mehrere Personen einen gemeinsamen Vertrag ab. Meist sind dies Ehepartner, die sich gegenseitig absichern möchten. Beide Partner können in diesem Vertrag gleichzeitig versicherte und begünstigte Person sein und bekommen im Todesfall des jeweils anderen die vereinbarte Summe ausgezahlt. Auch für Geschäftspartner (etwa Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis gründen) kann dieses Modell sinnvoll sein, um die wirtschaftliche Abhängigkeit voneinander im Falle eines plötzlichen Todes abzufangen.

Vorteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

Durch die Mehrfachversicherung und das damit verbundene erhöhte Risiko für die Versicherer sind die monatlichen Beiträge einer verbundenen Risikolebensversicherung auf den ersten Blick verhältnismäßig hoch. Wollen jedoch beide Partner eine Risikolebensversicherung abschließen, etwa, weil es in der Familie keinen Haupt- und Nebenverdiener gibt, kann eine verbundene Risikolebensversicherung im Gegensatz zu zwei getrennten Verträgen günstiger ausfallen. Die Versicherung dient dann dem Zweck, das im Todesfall eines Partners wegbrechende Einkommen auszugleichen.

Tipp

Je nach Versicherer und Tarif kann der monatliche Beitrag für eine verbundene Risikolebensversicherung höher oder niedriger ausfallen, als die Beitragszahlungen für zwei getrennte Verträge. Ob eine verbundene Risikolebensversicherung für Sie der richtige Weg ist, sollten Sie vorab klären. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Beratung!

Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

Wie bei jeder Option bringt auch die verbundene Risikolebensversicherung einige Nachteile mit sich:

  • Die vereinbarte Summe wird im Versicherungsfall einmalig ausgezahlt – unabhängig davon, ob nur eine oder mehrere versicherte Personen sterben.
  • Dient die Risikolebensversicherung der finanziellen Absicherung der gemeinsamen Kinder, muss bei einer verbundenen Variante die Versicherungssumme entsprechend hoch angesetzt werden, um die finanzielle Absicherung im Sterbefall beider Elternteile zu gewährleisten.
  • Die höhere Versicherungssumme wirkt sich auf die monatlichen Prämien aus, die mitunter den Preis für zwei einzelne Verträge übersteigen.
  • Die verbundene Risikolebensversicherung erfordert ein hohes Maß an Planungssicherheit. Im Falle einer Scheidung der Eheleute oder Auflösung der Geschäftspartnerschaft kann ein gemeinsamer Vertrag nicht aufgeteilt, sondern nur gekündigt werden. Mit der Kündigung verfällt nicht nur der Versicherungsschutz, sondern auch die eingezahlten Beiträge.

Alternative für nicht verheiratete Lebenspartner: Risikolebensversicherung „über Kreuz“

Die Auszahlungssumme einer Risikolebensversicherung zählt in der Regel zum Erbe, auf das Erbschaftssteuer erhoben wird. Ehepartner haben dabei eine deutlich geringere Steuer und höhere Freibeträge als unverheiratete Paare, weshalb die verbundene Risikolebensversicherung für nicht verheiratete Lebenspartnerschaften nicht zu empfehlen ist. In solchen Fällen empfiehlt sich der Abschluss zweier einzelner Verträge, in denen sich der Versicherungsnehmer selbst als begünstigte Person im Todesfall des Partners einträgt. Diese Variante wird auch als Risikolebensversicherung „über Kreuz“ bezeichnet.

Gesundheitsfragen bei einer verbundenen Risikolebensversicherung

Die Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung funktioniert genau so wie für jede andere Tarifoption – mit der Ausnahme, dass beide Partner die Gesundheitsfragen beantworten müssen. Trägt einer der Partner ein gesundheitliches Risiko, werden Risikozuschläge erhoben. In einem solchen Fall lohnt sich der Abschluss einzelner Verträge, um die jeweils günstigsten Konditionen für beide Partner zu ermöglichen.

Sind beide Partner mit Vorerkrankungen belastet, kann eine Sonderaktion für eine verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen zum erfolgreichen Abschluss führen. Diese sind an bestimmte Konditionen, wie etwa den Abschluss der Versicherung aufgrund einer Baufinanzierung, gebunden. Wir prüfen immer, ob eine Sonderaktion für Sie in Frage kommt.