Wird eine Schlafapnoe nicht behandelt, kann sie schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Werden jedoch geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen, stellt die Erkrankung keinen schweren Einschnitt in das Leben von Betroffenen dar. So ist das Risiko für Risikolebensversicherer nicht sehr hoch und der Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt für Betroffene in der Regel keine allzu große Hürde dar.

Füße gucken unter der Bettdecke hervor

Trotz nächtlicher Atemaussetzer kann ein Versicherungsschutz über eine Risikolebensversicherung gewährleistet werden.

Wie äußert sich eine Schlafapnoe?

Oft werden die Atempausen im Schlaf von Betroffenen selbst nicht bemerkt und sie werden von Bekannten oder Partnern darauf hingewiesen, dass ihr starkes Schnarchen nachts zwischenzeitlich aussetzt. Zum Beenden der Atemstillstände wachen Erkrankte immer wieder kurz auf. Dies sorgt dafür, dass die nächtliche Erholung ausbleibt und eine starke Tagesmüdigkeit und verminderte Leistungsfähigkeit auftritt.

Zudem muss der Körper nachts immer wieder eine erhöhte Leistung erbringen. Infolge steigt der Blutdruck, ausgelöst durch Stresshormone. Langfristig können so Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und Herzinfarkte entstehen.

Behandlung einer Schlafapnoe

Die Behandlung einer Schlafapnoe unterscheidet sich stark je nach Schwere der Ausprägung.

  • Leichte Ausprägung: Oftmals genügen eine Reduzierung des Übergewichtes und das Vermeiden von Tabak und Alkohol. Durch die entlasteten Atemwege kann so bei Nacht besser geatmet werden.
  • Schwere Ausprägung: Betroffene müssen während des Schlafens sehr oft eine Atemmaske tragen, die durch einen leichten Überdruck die Atemwege offen hält.

Darüber hinaus kann bei besonderen Formen kann mit dem Arzt zusammen auch über eine Operation zur Weitung der Atemwege nachgedacht werden.

Wie gestaltet sich für Betroffene der Weg zur eigenen Risikolebensversicherung?

Auch wenn das Gesundheitsrisiko durch eine Schlafapnoe nicht allzu groß ist, muss es vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung trotzdem bedacht werden. Dazu führen Risikolebensversicherer vor Vertragsabschluss bei Betroffenen eine Risikoprüfung durch. Es sind also mehr persönliche Informationen preiszugeben als für Antragsteller ohne Vorerkrankungen. Im Fall der Schlafapnoe müssen dementsprechend zusätzlich die ärztlichen Befundberichte und der Bericht aus dem Schlaflabor offengelegt werden.

Information

Im Schlaflabor wird bei Betroffenen der Schlaf für ein bis zwei Nächte überwacht. Dabei werden das Schnarchen, die Atempausen, der Blutdruck und die Hirnströme gemessen. Aus diesen Daten kann die Diagnose zur Schlafapnoe und deren Schwere gestellt werden.

Aus diesen Daten von Betroffenen können Risikoversicherer dann abwägen, ob ein Versicherungsschutz mit einer Risikolebensversicherung möglich ist.

Mit unserer Unterstützung trotz Schlafapnoe zur Risikolebensversicherung

Seit mehr als 20 Jahren vermitteln wir inzwischen Risikolebensversicherungen und haben uns in dieser Zeit zunehmend auf Härtefälle spezialisiert. Gerne nutzen wir unser Branchenwissen und unsere Erfahrung, um Ihnen zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu verhelfen. Im ersten Schritt ermitteln wir per Ausschreibung die Versicherer, die bereit wären, sie trotz Ihrer Schlafapnoe zu versichern. Daraufhin fordern wir von den in Frage kommenden Versicherern konkrete Angebote ein und vergleichen diese für Sie miteinander. Im Anschluss wählen wir mit Ihnen zusammen das Angebot aus, welches am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt und zugleich ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!