Auch wenn die schädliche Wirkung von Drogen gemeinhin bekannt ist, dienen sie doch immer wieder als Mittel, um Alltagssorgen zu entfliehen. Durch ein Zusammenspiel aus Faktoren rund um Person, Umfeld und eingenommene Droge kann der Konsum schnell zu einer Abhängigkeit führen, die nur schwer wieder überwunden werden kann. Nicht nur die körperlichen Folgeschäden einer Drogenabhängigkeit machen diese gesundheitlich so gefährlich, sondern insbesondere auch der Einfluss auf die menschliche Psyche. Vor diesem Hintergrund scheint es zunächst undenkbar, dass Betroffene eine Risikolebensversicherung abschließen können. Es gibt aber Wege, um auch drogenabhängige Menschen abzusichern.

Drogen und Medikamente

Auch drogenabhängige Menschen können sich und ihre Angehörigen prinzipiell in Form einer Risikolebensversicherung absichern.

Wie äußert sich eine Drogenabhängigkeit?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat folgende Kriterien für eine Drogenabhängigkeit festgelegt:

  • Starker Wunsch nach Substanzkonsum
  • Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Konsums
  • Körperliche Entzugserscheinungen
  • Toleranz gegenüber der Substanz (größere Menge für gleiche Wirkung erforderlich)
  • Anhaltender Substanzgebrauch
  • Vernachlässigung von Hobbys und Freunden

Welche Substanzen können drogenabhängig machen?

Es gibt eine Reihe von Substanzen, die beim Konsum zu einer Abhängigkeit führen können. Dazu zählen Opiate (zum Beispiel Morphin, Heroin, Methadon), Kokain, Cannabis, Amphetamine (zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Methamphetamin) und Halluzinogene (LSD). Diese Substanzklassen wirken sich jeweils verschieden auf den menschlichen Körper aus und zeigen eine unterschiedlich starke Abhängigkeitsausprägung. Bei einer langfristigen Einnahme treten jedoch bei allen Substanzen massive Gesundheitsschädigungen auf.

Ist eine Risikolebensversicherung für Drogenabhängige trotzdem möglich?

Grundsätzlich ist es bei einer bestehenden Drogenabhängigkeit kaum möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, solange der Betroffene noch Drogen konsumiert. Sollte der Betroffene jedoch therapiert sein und keine Drogen mehr zu sich nehmen, entscheiden die Versicherer abhängig vom Einzelfall, ob ein Versicherungsschutz infrage kommen würde und, wenn ja, zu welchen Konditionen. Dazu ist es notwendig, dass der Betroffene neben den üblichen Angaben zu sich selbst auch Auskunft zu seinem Gesundheitszustand macht, damit der Versicherer das Risiko besser einschätzen kann.

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