Eine Risikolebensversicherung sichert im Falle Ihres Todes Ihre Angehörigen finanziell ab. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie planen eine Immobilie zu kaufen oder bauen zu lassen. Da in den meisten Fällen zur Baufinanzierung ein Kredit aufgenommen wird, sollte dieser versichert sein. Im Falle Ihres Todes würde die Kreditschuld an einen weiteren Kreditnehmer übertragen, der aber dann durch die Versicherung eben nicht finanziell belastet wird. Darüber hinaus verlangen auch viele Banken eine Risikolebensversicherung als Absicherung des Hauskredits.

Haus im gehobenen Stil

Eine Risikolebensversicherung wird von vielen Banken als Absicherung der Baufinanzierung verlangt.

Erschwerter Zugang zur Risikolebensversicherung durch eine Vorerkrankung

Beim Abschluss einer Lebensversicherung führen Vorerkrankungen zu Beitragszuschlägen oder Ablehnung seitens der Versicherungsunternehmen, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Todesfall eintritt, deutlich erhöht ist. In den letzten Jahren konnte eine Zunahme der „Volkskrankheiten“ wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas und psychischen Erkrankungen verzeichnet werden. Gerade diese Personengruppen interessieren sich aber häufig für eine Risikolebensversicherung, auch wenn ihre Vorerkrankung ihnen den Zugang erschwert.

Abhilfe können hier sogenannte Sonderaktionen schaffen. In Verbindung mit einer Baufinanzierung für einen Immobilienkreit können für die Risikolebensversicherung erleichterte Aufnahmekriterien greifen. Das bedeutet, dass bei der Gesundheitsprüfung weniger Fragen gestellt werden und so der Zugang zur Versicherung vereinfacht wird. Aus Erfahrung können wir sagen, dass die Nutzung der Sonderaktionen sinnvoll ist, da sie gut funktionieren und nicht teurer sind als andere Risikolebensversicherungen.

Absicherungshöhe bei einer Baufinanzierung

Vor der Wahl der Absicherungshöhe sollten Sie sich folgende Frage stellen: Möchte ich nur die Baufinanzierung, also den Immobilienkredit, absichern oder darüber hinaus auch meine Familie? Möchten Sie lediglich die Kredit- oder Restschuldsumme abdecken, können Sie einen Tarif mit fallender Versicherungssumme wählen. Die Beiträge und die Versicherungssumme fallen dabei jährlich um einen konstanten oder ihrer Restschuld angepassten Betrag. So vermeiden Sie eine Überversicherung und garantieren trotzdem eine ausreichende Absicherung Ihrer Angehörigen hinsichtlich des Kredits.

Sonderaktionen in Verbindung mit einer Baufinanzierung

Bei den Sonderaktionen bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Im Folgenden werden die jeweiligen Voraussetzungen genauer erläutert.

Sonderaktion I

Die Voraussetzungen sind eine Immobilienfinanzierung bzw. Arztpraxen Neuerwerb sowie keine geplanten außereuropäischen Auslandsaufenthalte von mehr als 6 Monaten in den nächsten 12 Monaten. Des Weiteren muss eine Gesundheitserklärung mit folgendem Inhalt abgegeben werden:

Hiermit erkläre ich,

– dass ich zurzeit voll arbeitsfähig bin und

– dass ich aktuell und in den letzten 2 Jahren keine Krankheiten oder Verletzungen habe bzw. hatte, wegen denen ich bei einem Arzt oder Therapeuten (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen in Behandlung war oder sein werde und

– dass keine Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder in den letzten 5 Jahren beantragt wurde.

Die, durch die Versicherung gegebenen, Rahmenbedingungen sind:

  • Versicherung dient der Absicherung eines Darlehens
  • Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen
  • Versicherungssumme: max. 400.000 €
  • Eintrittsalter: max. 44 Jahre

Sonderaktion II

Die Todesfallabsicherung muss hierbei zur Besicherung eines Darlehens für die Finanzierung einer Immobilie dienen. Der zugehörige Darlehensvertrag muss innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen worden sein. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Versicherungssumme: max. 300.000 €
  • Eintrittsalter: max. 45 Jahre
  • Endalter: max. 65 Jahre
  • Vertragsdauer: 10-30 Jahre
  • Gesundheitserklärung  (kann diese nicht abgegeben werden, folgen weitere Gesundheitsfragen)

Sonderaktion III

Diese Sonderaktion ist nur in Verbindung mit einem wüstenrot „Ideal-“ Bauspardarlehen oder einem Hypothekendarlehen bei der Württembergischen Lebensversicherung möglich.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Versicherungssumme: zwischen 10.000 € und 120.000 €
  • Eintrittsalter: zwischen 18 und 62 Jahre
  • Endalter: max. 67 Jahre
  • Versicherungsdauer: zwischen 5 und 20 Jahre

Als Besonderheiten dieser Variante sind der  Einzel- und Partnertarif und die nicht vorhandene Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu nennen. Außerdem handelt es sich hierbei um eine Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen/ Gesundheitserklärung.

Sonderaktion IV

Dieser Tarif wird bei der Aufnahme eines Darlehens, oder bis zu 6 Monaten danach, zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie zugänglich. Es handelt sich um eine Todesfallabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen mit folgenden Voraussetzungen:

  • Todesfall-Leistung: max. 200.000 €
  • Eintrittsalter: max. 50 Jahre
  • Endalter: max. 67 Jahre
  • Versicherungsdauer: max. 25 Jahre

Zu den Besonderheiten zählen die möglichen Zusatzversicherungen, wie bspw. die Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne Gesundheitsfragen.

Sonderaktion V

Bei dieser Sonderaktion handelt es sich um eine Todesfallabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen, welche folgende Voraussetzungen beinhaltet:

  • Versicherungssumme: max. 400.000 €
  • Eintrittsalter: max. 49 Jahre

Zudem muss das Darlehen zur Finanzierung einer neu erworbenen Immobilie oder dem Neuerwerb einer Praxis /Kanzlei genutzt werden und der zugehörige Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen worden sein.

Sonderaktion VI

Es muss sich bei der Baufinanzierung um ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie (Neuerwerb sowie Umbau, Modernisierung) handeln, damit diese Sonderaktion greifen kann.

Es gelten außerdem folgende Parameter:

– Versicherungssumme: max. 150.000 €

– Eintrittsalter: max. 65 Jahre

– Laufzeit: max. 15 Jahre mit Verlängerungsoption

Als Besonderheiten sind die nicht vorhandenen Gesundheitsfragen sowie Voraussetzung, dass  die Auszahlung der Darlehenssumme vor max. 12 Monaten erfolgte. Ausgeschlossen sind lediglich Erkrankungen des Herzen, des Kreislaufs, der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane sowie Krebs, HIV, chronische Erkrankungen und Unfallfolgen, wenn diese im Zeitraum von  12 Monate vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden und 24 Monate danach in Verbindung zum Leistungsfall (Tod) stehen. Nach den 24 Monaten besteht voller Versicherungsschutz

Individuelle Lösungen für Ihre Risikolebensversicherung

Unabhängig von den obigen Sonderaktionen können wir durch Anfragen an verschiedene Versicherungsunternehmen prüfen, ob es attraktivere Alternativlösungen gibt und somit ein Vergleich der Angebote ermöglichen. Schließlich sind die angegebenen Aktionen nicht immer für Ihre individuelle Situation geeignet. In einem Beratungsgespräch besprechen wir Ihren Fall und suchen anschließend die ideale Lösung für Ihr Problem.

Diese Leistung ist für Sie kostenfrei, da wir im Erfolgsfall von dem jeweiligen Versicherer vergütet werden. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kostenlos kontaktieren!