Ein Tinnitus ist ein dauerhaftes, störendes Geräusch, das nur der Betroffene wahrnehmen kann. Es wird als Klingeln oder Pfeifen im Ohr beschrieben und kann ebenso jederzeit auftreten wie wieder verschwinden. Die dauerhaften Ohrgeräusche können Stress, Angstleiden oder sogar Depressionen auslösen, die wiederum den Tinnitus verschlimmern. Auch wenn ein Tinnitus für die Betroffenen meist sehr belastend ist, stellt er für den Abschluss einer Risikolebensversicherung keine Hürde dar.

 

Inhalt

  1. Ursachen eines Tinnitus
  2. Behandlungsmethoden
  3. Antrag auf Risikolebensversicherung stellen

 

Ursachen von Tinnitus

Im Allgemeinen kennt man Tinnitus als eine Folge von Lärm. Laute Knalle wie Explosionen und Schussgeräusche können mit einem Mal einen Tinnitus auslösen. Aber auch wer dauerhaft lauten Geräuschen wie Baulärm, Maschinenlärm oder lauter Musik ausgesetzt ist, erhöht sein Risiko, einen Tinnitus zu erleiden. Medizinisch wird Tinnitus nicht als Erkrankung, sondern als Symptom eingestuft. Das bedeutet, dass er auch als Begleiterscheinung auftreten kann, z.B. von Atemwegs- oder Kiefergelenkserkrankungen und natürlich Erkrankungen, die eine Schwerhörigkeit verursachen.

Ein Tinnitus kann viele Ursachen haben und nicht immer ist diese klar bestimmbar. Auch mit der Abnahme der Hörfähigkeit im Alter steigt das Risiko, einen Tinnitus zu erleiden.

 

Behandlung

In den meisten Fällen verschwindet der Tinnitus nach einigen Wochen von selbst. Zusätzlicher Stress sollte aber unbedingt vermieden werden. Dazu empfiehlt es sich, auf ausreichenden Schlaf und Bewegung zu achten, sowie auf das Rauchen zu verzichten. Etwa ein Viertel der Betroffenen entwickeln einen chronischen Tinnitus, der die Lebensqualität beeinträchtigen kann. In solchen Fällen kann eine Klangtherapie helfen, die störenden Hintergrundgeräusche auszublenden.

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Tinnitus bei einer Risikolebensversicherung angeben

Auch wenn ein Tinnitus keine Vorerkrankung im medizinischen Sinne ist, sollte er der Vollständigkeit halber beim Antrag auf eine Risikolebensversicherung mitsamt Ursache (falls diese bekannt ist) angegeben werden. Die Versicherungsunternehmen werden aber in der Regel Interessenten mit einem Tinnitus normal annehmen – unabhängig davon, ob er akut oder chronisch ist. Es genügt also, beim Antrag die normalen personenbezogenen Daten zu Alter, Größe, Gewicht und Lebensstil, sowie die vom Versicherungsunternehmen gestellten Gesundheitsfragen zu beantworten.