Unter Herzrhythmusstörungen, auch Arrhythmien genannt, versteht man die Störung der regulären Herzschlagabfolge. Dabei kommt es zu einer Abweichung vom normalen Sinusrhythmus, die sich von Person zu Person deutlich in Ursache und Krankheitsbild unterscheiden kann. So kann es bei einem Betroffenen zu Aussetzern des Herzschlages kommen, während ein andere über „Herzstolpern“ oder Herzrasen klagt. Allen Arten von Herzrhythmusstörungen liegt zugrunde, dass die Herzkammern nicht optimal funktionieren können, was im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Folgen haben. Daher ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung der Angehörigen im Sterbefall sinnvoll und trotz des erhöhten Gesundheitsrisikos prinzipiell möglich.

Risikolebensversicherung Abschluss bei Herzrhythmusstörungen, stilisiertes Herz mit EKG-Kurve

Herzrhythmusstörungen stellen ein Gesundheitsrisiko dar, das ein besonderes Vorgehen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung erfordert.

Ursachen und Symptome von Herzrhythmusstörungen

Während leichte und gelegentliche Herzrhythmusstörungen oftmals unbemerkt auch bei herzgesunden Menschen vorkommen können und in der Regel als harmlos einzuschätzen sind, bedürfen Fälle von mutmaßlich lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen und solchen, die Beschwerden im Zusammenhang mit beeinträchtigter Herzleistung mit sich tragen, medizinischer Aufmerksamkeit. Die Herzrhythmusstörungen können in verschiedenen Bereichen des Herzsystems auftreten und werden daher unter anderem nach Entstehungsort unterschieden. Auch die Art der Problematik trägt zur Klassifizierung bei. So unterscheidet man etwa zwischen:

  • Sick-Sinus-Syndrom: gestörte Reizbildung, das heißt eine Beeinträchtigung des elektrischen Impulses zum Herzschlag
  • AV-Block: gestörte Erregungsweiterleitung
  • Supraventrikuläre/ventrikuläre Herzrhythmusstörungen: Fehlzündung von eigentlich am Herzschlag unbeteiligten Herzzellen

Ursachen von Herzrhythmusstörungen

Die Ursachen von Herzrhythmusstörungen sind vielfältig. In manchen Fällen handelt es sich um eine vererbte Krankheit. Häufiger jedoch kommen die Herzrhythmusstörungen als Folge oder Symptom einer ernst zu nehmenden (Herz)Krankheit vor. Zumeist handelt es sich dabei um eine koronale Herzkrankheit, das heißt eine Verkalkung der Herzgefäße, oder eine Herzmuskelschädigung, insbesondere nach einem Herzinfarkt.

Weitere Faktoren, die zu problematischen Herzrhythmusstörungen führen können, sind die Einnahme bestimmter Medikamente oder Genussmittel (zum Beispiel übermäßiger Konsum von Alkohol) sowie psychosoziale Faktoren (zum Beispiel Stress oder Schlafmangel).

Symptome bei Herzrhythmusstörungen

Die Wahrnehmung von Herzrhythmusstörungen fällt sehr individuell aus. Mögliche Symptome können sein:

  • Herzstolpern
  • Herzrasen
  • Luftnot
  • Herzschmerzen oder Herzenge
  • Desorientierung, Benommenheit oder Schwindel
  • Ohnmacht oder kurzzeitiger Bewusstseinsverlust

Weniger häufige, aber dennoch mögliche und schwerwiegende Symptome sind außerdem:

  • Embolien
  • Schlaganfälle
  • Herzinfarkte
  • zunehmende Herzschwäche
  • plötzlicher Herztod

Wie werden Herzrhythmusstörungen diagnostiziert und behandelt?

Die Feststellung von Herzrhythmusstörungen erfolgt meist anhand eines Langzeit-EKGs (Elektrokardiogramm), das dem behandelnden Arzt eine Aufzeichnung der Herzstromkurve über einen Zeitraum von einem bis mehrere Tage liefert. Bei weniger häufigem Auftreten der Herzrhythmusstörungen kann ein Eventrekorder genutzt werden, der unter der Haut angebracht wird und dort für mehrere Jahre die Herzaktivität erfasst. Außerdem werden Belastungs-EKGs genutzt, um die Auswirkung körperlicher Aktivität auf die Herzrhythmusstörung zu untersuchen.

Die Behandlung richtet sich nach Ursache und Krankheitsbild der Herzrhythmusstörungen. Solche Herzrhythmusstörungen, die zu lebensbedrohlichen Folgen wie beispielsweise Schlaganfällen führen können oder eine Beeinträchtigung der Herzleistung bedeuten, werden häufig durch den Einsatz eines Herzschrittmachers, teils in Kombination mit einem eingepflanzten Defibrillator, behandelt. Auch eine medikamentöse Behandlung mit Betablockern ist möglich.

Risikolebensversicherung mit Herzrhythmusstörungen abschließen

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung trägt zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person bei. Ob die Person aus Sicht des Versicherers zu einem vertretbaren Risiko versicherbar ist, wird im Rahmen der Antragsstellung mit einer Gesundheitsprüfung ermittelt. Dabei werden neben generellen Informationen zur Person auch spezielle Angaben zu Vorerkrankungen und deren Behandlung abgefragt. Auf diese Weise kann der Versicherer das Krankheitsbild einschätzen und darauf basierend die Kosten eines Versicherungsschutzes besser kalkulieren.

Achtung!

Bei der Gesundheitsprüfung sollten keine Informationen verfälscht oder verschwiegen werden. Im Versicherungsfall kann es sonst vorkommen, dass der Versicherer nur teilweise oder gar nicht leistet, die Hinterbliebenen also nicht die angedachte finanzielle Unterstützung erhalten, für welche die Risikolebensversicherung abgeschlossen wurde.

Risikovoranfrage für Menschen mit Herzrhythmusstörungen

Da das gesundheitliche Risiko bei Menschen mit Herzrhythmusstörungen höher ist, ist auch eine Ablehnung des Antrags auf Versicherungsschutz wahrscheinlicher. Eine Antragsablehnung sollte aber unbedingt vermieden werden, da mit ihr der Antragsteller in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer eingetragen wird, was jede weitere Antragstellung zusätzlich erschwert.

Deshalb führen wir bei Mandanten mit Vorerkrankungen immer eine Risikovoranfrage durch. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Anfrage und nicht um einen offiziellen Antrag, sodass es auch nicht zu einer Antragsablehnung kommen kann. Benötigt werden für die Risikovoranfrage dieselben Daten, die auch für die reguläre Gesundheitsprüfung relevant sind. Im Falle von Herzrhythmusstörungen sind das neben den obligatorischen Angaben zu Person und Lebensstil auch detaillierte Angaben zur Vorerkrankung inklusive kardiologischer Befunde und Verlaufskontrollen. Selbstverständlich werden sämtliche Daten bei der Risikovoranfrage anonymisiert, sodass es in keinem Fall zu Rückschlüssen auf die betreffende Person kommen kann.

Kostenloser Vergleich aller Versicherungsangebote

Die erfassten und anonymisierten Daten werden im nächsten Schritt verschiedenen Versicherern vorgelegt. Diese haben dann die Möglichkeit, das Risiko zu kalkulieren und ein Angebot zu erstellen, falls sie bereit sind, Versicherungsschutz zu bieten. Alle eingehenden Angebote werden von uns hinsichtlich der Konditionen und Leistungen verglichen. Daraufhin kann dann bei demjenigen Versicherer, der in Preis und Versicherungsschutz das aus Ihrer Sicht beste Angebot vorgelegt hat, der offizielle Versicherungsantrag gestellt werden, ohne in der Regel eine Ablehnung befürchten zu müssen.

Wir sind auf die Vermittlung von Risikolebensversicherungen bei Vorerkrankungen spezialisiert. Unsere Beratung und Unterstützung ist für Sie völlig kostenfrei, da wir nach dem erfolgreichen Versicherungsabschluss vom Versicherer eine Vergütung erhalten, die ohnehin im Versicherungsbeitrag mit eingepreist ist. Sollten Sie Fragen zur Risikovoranfrage haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, können Sie uns jederzeit gern kontaktieren.