Ein einschneidendes Ereignis oder eine Verkettung belastender Erlebnisse können ein Trauma hervorrufen, das die Betroffenen immer wieder in Form von Albträumen und belastenden Erinnerungen durchleben. Medizinisch nennt man das traumatische Wiedererleben belastender Ereignisse eine posttraumatische Belastungsstörung. Viele Betroffene entwickeln einen chronischen Fall, der über Jahre hinweg das Risiko für Depressionen und suizidale Tendenzen erhöht. Aus diesem Grund nehmen auch die Versicherungsunternehmen diese Vorerkrankung beim Abschluss einer Risikolebensversicherung genauer unter die Lupe und bewerten, ob die individuelle Krankheitsschwere ein gesundheitliches Risiko darstellt.

 

Inhalt

  1. Symptome
  2. Behandlung
  3. Angaben für die Risikolebensversicherung
  4. Der erfolgreiche Abschluss

 

Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung

Eine posttraumatische Belastungsstörung (englisch PTSD genannt) kann sich sowohl psychisch als auch körperlich oder aus einer Vermischung unterschiedlichster Symptome zeigen. Das Wiedererleben der Ursache des Traumas resultiert unter anderem in

  • Albträume, Schlafstörungen
  • Flashbacks oder Erinnerungslücken an das Ereignis
  • Verdrängung, Apathie, Gleichgültig- und Teilnahmslosigkeit
  • Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeit, Schreckhaftigkeit

Betroffene sind außerdem anfälliger für Suchterkrankungen, klinische Depressionen und andere psychische Erkrankungen.

 

Quelle: Statista

Das Risiko, auch an einer Depression zu erkranken ist bei einer posttraumatischen Belastungsstörung gesteigert. Umso wichtiger ist die frühzeitige und individualisierte Behandlung, um Begleitsymptome wie depressive oder suizidale Episoden zu vermeiden.

 

Professionelle Hilfe finden

Noch vor dem Auftreten erster Symptome sollten sich Betroffene unbedingt in professionelle traumabewältigende Behandlung begeben. Der Psychologe oder Psychiater kann nicht nur therapeutische Maßnahmen, sondern je nach Schwere und Verlauf der Erkrankung auch eine medikamentöse Behandlung verschreiben. In schweren Fällen, etwa bei einer akuten Suizidgefahr, kann ein stationärer Aufenthalt helfen, die Kontrolle über ungewollt auftretende Erinnerungen zu erlangen und Begleitsymptome zu mindern.

 

Was muss der Versicherer für die Risikolebensversicherung wissen?

Aufgrund der Vielfältigkeit des Krankheitsbildes lohnen sich detaillierte Angaben der Vorerkrankung. Die Versicherungsunternehmen entscheiden in jedem Fall individuell, ob Versicherungsschutz geboten wird und ob eventuelle Risikozuschläge erhoben werden. Neben den üblichen Gesundheitsfragen sowie den Angaben zur Person und Lebensstil wird unter Umständen auch ein Fragebogen zur psychischen Gesundheit notwendig. Neben der genauen Behandlung erfragt dieser unter anderem auch:

  • Symptome
  • Erstes Auftreten der Symptome
  • Ursachen der Beschwerden
  • Beschwerdefreiheit
  • Eventuelle Rückfälle, Suizidversuche oder Arbeitsunfähigkeit
  • Alkoholkonsum

Zusätzlich sollte immer ein psychiatrischer Befundbericht beigelegt werden, der die Diagnose und das Krankheitsbild medizinisch erläutert.

 

So gelingt der erfolgreiche Abschluss einer Risikolebensversicherung

Je nach Schwere der Erkrankung können die Versicherer Zuschläge auf die monatlichen Beiträge einer Risikolebensversicherung erheben oder den Antrag sogar ablehnen. Letzteres führt meistens zu einem Eintrag in die Sonderwagniskartei, mit dem Ihr Name für anderer Versicherungsunternehmen mit einer Antragsablehnung verbunden ist. Um dies zu vermeiden und Ihnen die Wahl zwischen mehreren Angeboten zu ermöglichen, haben wir uns auf die anonymisierte Risikovoranfrage spezialisiert. Hierbei fragen wir für Sie kostenfrei mehrere Lebensversicherer gleichzeitig an, die auf der Basis Ihrer anonymisierten Daten entscheiden, ob sie und zu welchen Konditionen sie anbieten möchten. Ohne bei einer Ablehnung Konsequenzen fürchten zu müssen können wir so mit Ihnen zusammen das Angebot auswählen, das sie in Ihrer individuellen Situation zu den besten Konditionen versichert. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!