Zöliakie betrifft den Verdauungstrakt, insbesondere den Darm. Ausgelöst durch das Gluten in getreidehaltiger Nahrung kommt es zu Bauschmerzen, Erbrechen und allgemeinem Unwohlsein. Die Krankheit betrifft Menschen jeden Alters und kann nicht geheilt werden. Menschen mit Zöliakie können bei entsprechender Ernährungsweise aber meist beschwerdefrei leben. Trotzdem ist das Gesundheitsrisiko erhöht, was den Abschluss einer Risikolebensversicherung schwieriger, aber prinzipiell nicht unmöglich macht.

Glutenfreies Brot

Bei Zöliakie dürfen die Nahrungsmittel, allen voran Getreideprodukte, keinerlei Gluten enthalten.

Ursache und Symptome der Zöliakie

Zöliakie ist eine chronische Systemerkrankung, bei der die eigentliche Ursache nicht geklärt werden kann. Grund der Überreaktion des Körpers, bei der die Darmzotten geschädigt und zerstört werden, ist eine Antigen-Antikörper-Reaktion oder ein Eiweißmangel. Das Klebereiweiß Gluten kann dann nicht mehr verarbeitet werden, was Entzündungen nach sich zieht. Aber nicht alle Getreidesorten lösen die Erkrankung aus, sondern nur bestimmte darin enthaltene Eiweißfraktionen, und zwar:

  • Gliadin in Weizen und Roggen
  • Avenin in Hafer
  • Secalin in Roggen
  • Hordein in Gerste

Da zudem meist mehrere Mitglieder einer Familie von Zöliakie betroffen sind, kann eine genetische Ursache nicht ausgeschlossen werden. Belegbar ist sie aber bisher nicht. Auffällig ist auch, dass immer mehr Menschen bei der Erstdiagnose bereits im Erwachsenenalter sind. Früher wurde die Zöliakie hauptsächlich bei Kindern diagnostiziert. Sie kann aber zu jedem Zeitpunkt des Lebens auftreten.

Die Symptome der Zöliakie sind vielfältig und betreffen sowohl den Magen-Darm-Trakt als auch das allgemeine Wohlbefinden. So kommt es häufig zu Antriebslosigkeit, Muskelschmerzen, Ödemen, Hautausschlag, Eisen- und Vitaminmangel sowie Kopfschmerzen. Spezifischer sind die direkt den Verdauungstrakt betreffenden Symptome:

  • Durchfall oder Verstopfung
  • Blähungen und Darmkrämpfe
  • Gewichtsverlust
  • Bauchschmerzen
  • Übelkeit
  • Mundschleimhautentzündungen

Da die Symptome meist unspezifisch und getrennt voneinander auftreten, kann es lange dauern, bis eine Diagnose gestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt kann es bereits aufgrund der Zerstörung der Darmschleimhaut zu Mangelerscheinungen kommen, die wiederum eigene Symptome haben.

Behandlung der Zöliakie

Zöliakie ist eine nicht heilbare Erkrankung. Trotzdem können die Betroffenen beschwerdefrei leben. Unabdingbar ist dafür eine glutenfreie Ernährungsweise. Eine Vielzahl der Getreidesorten muss daher gemieden werden. Zudem sollten auch alle verarbeiteten Produkte auf mögliche Spuren von Gluten überprüft werden.

Seit 2004 ist dies deutlich leichter geworden, da seitdem nach EU-Richtlinie Gluten als Allergiestoff aufgelistet werden muss. Seit 2014 muss sogar beim Thekenverkauf ersichtlich sein, ob Gluten in den jeweiligen Produkten enthalten ist. Darüber hinaus wird die Produktpalette glutenfreier Waren ständig erweitert. Nudeln, Brot und Gebäck bestimmter Marken können bedenkenlos gegessen werden.

Wird die glutenfreie Ernährung eingehalten, sind die Beschwerden meist schon nach 2 Wochen verschwunden. Nach 6 bis 12 Monaten hat sich zudem die Darmschleimhaut regeneriert und die Zahl der Antikörper bildet sich zurück. Einem beschwerdefreien Leben steht dann nichts mehr im Weg.

Risikolebensversicherung und Zöliakie

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Todesfallversicherung. Versichert ist folglich der Todesfall des Versicherungsnehmers. Tritt dieser Fall ein, wird den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, wodurch eine finanzielle Schieflage durch das wegbrechende Einkommen umgangen werden kann.

Aus Sicht der Versicherer ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers das wichtigste Kriterium, da gesundheitliche Risiken teils eng mit dem Todesfallrisiko verbunden sind. Jede Vorerkrankung birgt daher die Gefahr, dass ein gestellter Antrag vom Versicherer abgelehnt wird. Hinzu kommt, dass eine Antragsablehnung in der Regel einen Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) nach sich zieht. Erfolgt im Zuge eines abgelehnten Antrages eine weitere Antragstellung bei einem anderen Versicherer, kann dieser mittels des HIS prüfen, ob der Antragsteller bereits früher schon einmal abgelehnt wurde. Sollte dies der Fall sein, sinken die Chancen auf einen erfolgreichen Versicherungsabschluss im zweiten Versuch noch weiter. Aus diesem Grund sollte eine Antragsablehnung unbedingt vermieden werden.

Der Gesundheitszustand des Antragstellers wird von den Versicherern anhand bestimmter Gesundheitsfragen überprüft. Diese sind stets vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ansonsten kann es im Versicherungsfall dazu kommen, dass der Versicherer nicht vollständig oder gar nicht erst in Leistung geht. Die Hinterbliebenen würden dann entweder nur einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme oder gar keine finanziellen Leistungen erhalten.

Die Gesundheitsfragen bei Zöliakie unterscheiden sich nicht von denen anderer Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes. Neben allgemeinen Angaben zur Person wird gefragt, von welcher Art und Dauer die Beschwerden aktuell sind bzw. in der Vergangenheit waren. Des Weiteren ist vom Antragsteller anzugeben, wie er sich ernährt, ob er Medikamente einnimmt und wie sich der allgemeine Lebensstil gestaltet (sportliche Aktivität, eventuelle gefährliche Hobbys wie Tauchen oder Klettern, Genuss von Alkohol und Tabakwaren etc.). Auch Angaben zu Krankenhausaufenthalten, Operationen oder Untersuchungen des Verdauungstraktes sind für die Risikolebensversicherer zur Einschätzung des Gesundheitsrisikos von Bedeutung.

Risikolebensversicherung trotz Zöliakie abschließen dank Risikovoranfrage

Je nach Schweregrad der Zöliakie oder auftretenden Begleiterkrankungen kann sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung schwierig gestalten. Um eine Ablehnung und die damit einhergehende Eintragung in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) zu vermeiden, stellen wir für Sie gern eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern. Diese wird von uns anonymisiert durchgeführt, um zu ermitteln, welcher Versicherer zu welchen Konditionen bereit wäre, Versicherungsschutz zu gewähren. Da es sich dabei um keinen verbindlichen Antrag handelt, ist auch eine Antragsablehnung völlig ausgeschlossen.

Die Risikovoranfrage ist eine Serviceleistung unsererseits, für die keinerlei Kosten anfallen. Sollte es zum erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung kommen, erhalten wir für die erfolgreiche Vermittlung vom Versicherer eine Courtage, die standardmäßig im Versicherungsbeitrag enthalten ist. Sie zahlen demzufolge genau denselben Versicherungsbeitrag, den Sie auch ohne unsere Serviceleistung zahlen würden, können sich aber dank unserer Unterstützung sicher sein, eine Antragsablehnung zu umgehen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne!