Bei einer Thrombose bildet sich ein Blutgerinnsel innerhalb der Blutgefäße. Dieser Verschluss kann zu einer lebensgefährlichen Lungenembolie oder auch zu einem Herzinfarkt führen. Daher stellt die Erkrankung ein nicht ganz ungefährliches Gesundheitsrisiko dar, das Einfluss auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung hat. Aber auch wenn die Risikolebensversicherer Bedenken haben, gibt es Mittel und Wege für Betroffene, zu einer eigenen Risikolebensversicherung zu gelangen.
Wie macht sich eine Thrombose bemerkbar?
Thrombosen können sich über einen längeren Zeitraum entwickeln, bevor sie bemerkbar werden. Sie sind oftmals an folgenden Beschwerden erkennbar:
- Spannungs- oder Schweregefühl im betroffenen Bein/ Fuß
- Anschwellen des Beins
- Verfärbung des betroffenen Beinabschnitts
- Wadenschmerzen, Temperaturerhöhung möglich
Behandlung einer Thrombose
Wichtig ist, dass nach dem Erkennen einer Thrombose schnell gehandelt wird, damit das Risiko einer Embolie gesenkt wird. Abhängig davon, wo sich die Thrombose befindet und wie groß sie ist, können unterschiedliche Behandlungswege eingeschlagen werden. Die Thrombose kann beispielsweise mithilfe eines operativen Eingriffs entfernt oder mit blutverdünnenden Mitteln aufgelöst werden. Außerdem ist zur Unterstützung der Venen eine Kompressionstherapie von außen sinnvoll.
Informationen für den Risikolebensversicherer
Aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos, das mit einer Thrombose einhergeht, steigt auch das Risiko für den Lebensversicherer. Um dieses Risiko trotzdem noch so klein wie möglich zu halten, führt der Risikolebensversicherer vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durch. In dieser legen Sie Informationen zu Ihrer Thromboseerkrankung über einen Fragebogen dar. Dieser verlangt Aussagen zu Ihren Beschwerden, dem erstmaligen Auftreten der Beschwerden, der Stelle der Thrombose, einer möglichen Beschwerdefreiheit und dem Auftreten von Komplikationen (z. B. Embolien, Geschwüre). Außerdem behandelt der Fragebogen folgende Thematiken:
– Medikamentöse/ operative Behandlung
– Das Tragen von Stützstrümpfen
– Stationäre Aufenthalte
– Phlebographie, Ultraschalluntersuchung
– Arbeitsunfähigkeit, Berufswechsel, körperlich stehende Tätigkeiten
– Tabakkonsum
Dank unserer Beratung zur Risikolebensversicherung trotz Thrombose
Wir fragen für Sie im Vorfeld beim Lebensversicherer nach, ob Sie bei ihm einen Versicherungsschutz erhalten können. Dadurch kann es zu keiner Ablehnung Ihres Antrags kommen, was für Sie den Vorteil hat, dass kein Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherer aufgrund einer Antragsablehnung droht. Von denjenigen Versicherern, bei denen eine Risikolebensversicherung für Sie möglich ist, holen wir uns im nächsten Schritt konkrete Angebote ein, um diese gemäß Ihrer individuellen Bedürfnisse und Wünsche miteinander zu vergleichen. Das am besten passende Angebot mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis münzen wir im Anschluss gerne für Sie in einen entsprechenden Vertrag um. Wenn Sie mit unserer Unterstützung eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren!