Als Epilepsie bezeichnet man eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die insbesondere durch wiederholt auftretende, epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Sie zählt zu den häufigsten Nervenkrankheiten und kann in jedem Alter vorkommen. Betroffene Personen können zumeist zwar ein weitgehend normales und aktives Leben führen, weisen aber dennoch ein erhöhtes Risiko für einen frühzeitigen Tod auf. Um Angehörige für diesen Fall der Fälle abzusichern, können auch Epileptiker eine Risikolebensversicherung abschließen.
Mögliche Ursprünge und Ursachen einer Epilepsie
Hinsichtlich des Ursprungs einer Epilepsie wird wie folgt unterschieden:
- Fokale (partielle) Epilepsie: Eine räumlich begrenzte Gruppe an Nervenzellen einer Hirnhälfte führt durch eine synchrone und hochfrequente Entladung zum epileptischen Anfall. Diese starke Entladung kann sich jedoch auch nachträglich auf beide Hirnhälften ausbreiten, sodass dann eine sekundär generalisierte Epilepsie vorliegt.
- Generalisierte Epilepsie: Von Beginn an weisen Zellen beider Hirnhälften eine abnormale Entladung auf und lösen dadurch einen Anfall aus.
- Unbestimmter Ursprung: Epilepsien, die sowohl fokale als auch generalisierte Ursprünge besitzen.
Auch die Ursache einer Epilepsie ist bedeutsam für Auswirkungen und Krankheitsverlauf der Störung. Unterschieden wird hier zwischen:
- Idiopathische (genetische) Epilepsie: Anfälle sind durch einen oder mehrere genetische Defekte bedingt. Hierbei ist allerdings nicht immer klar, welcher Defekt genau vorliegt.
- Symptomatische (strukturell-metabolische) Epilepsie: Hier liegt die Ursache der epileptischen Anfälle in den Auswirkungen von strukturellen Hirnschädigungen, Fehlbildungen oder Stoffwechseldefekten im Gehirn.
- Nicht näher bestimmte Epilepsien: In diesen Fällen können keine organischen Ursachen für die Erkrankung gefunden werden. Dennoch geht man auch hier davon aus, dass ein verborgener struktureller Defekt im Gehirn vorliegt.
Speziell an diese Faktoren angepasste Antiepileptika können die Ursprünge und Ursachen der Störung zwar nicht beheben, aber sie können die Anzahl und Intensität der epileptischen Anfälle deutlich reduzieren. Manchmal können die Medikamente sogar zur vollständigen Anfallsfreiheit verhelfen.
Wie äußern sich epileptische Anfälle?
Epileptische Anfälle können sich in ihrer Form und ihrer Dauer deutlich unterscheiden. Während manche Anfälle nur durch kurze Muskelzuckungen gekennzeichnet sind, führen andere zum Verlust des Bewusstseins, zum Sturz oder sogar zur Verkrampfung des ganzen Körpers (Grand Mal). Ebenso weist auch die Dauer der Anfälle von wenigen Sekunden bis hin zu 3 Minuten eine weites Spektrum auf. Wie sich ein epileptischer Anfall genau äußert, ist von seiner Art abhängig.
Abschluss einer Risikolebensversicherung auch für Epileptiker möglich
Die passende Risikolebensversicherung lässt sich auch für Personen mit Epilepsie finden. Vom Vorteil ist es dabei, wenn man sich von möglichst vielen Versicherern ein entsprechendes Angebot einholt. So kann man mehrere Risikolebensversicherungen vergleichen und sich letztlich dass individuell passendste Angebot aussuchen. Da wir mit zahlreichen Versicherungsanbietern in Kontakt stehen, können wir unseren Kunden solch eine Auswahl verschiedener Tarife von Lebensversicherern anbieten.
Was muss bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden?
Versicherungsanbieter möchten natürlich wissen, wen sie Versicherungsschutz gewähren. Neben den gängigen Angaben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten sich Epileptiker daher auf folgende Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung einstellen:
- Seit wann bestehen die epileptischen Anfälle?
- Wie lange dauern die Anfälle und wie häufig treten sie auf?
- Welche Art der Epilepsie liegt vor? Ist die Ursache bekannt?
- Sind die Auslöser der Anfälle bekannt?
- Werden Sie während der Anfälle bewusstlos? Wenn ja, wie lange?
- Ist bereits ein Status Epilepticus eingetreten?
Neben weiteren Angaben zur medikamentösen Behandlung und zu ärztlichen Untersuchungen wird vom Versicherer zudem erfragt, ob und welche Verletzungen durch Anfälle bereits entstanden sind. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, ob der Betroffene durch die Erkrankung in seinem Berufsleben eingeschränkt war oder ist.