Die Risikolebensversicherung ist eine Art der Lebensversicherung, die der finanziellen Absicherung der Angehörigen im Todesfall des Versicherungsnehmers dient. Kommt die versicherte Person während der Laufzeit ums Leben, wird den vertraglich begünstigten Personen – meist die Familie des Versicherten – einmalig eine festgelegte Summe ausgezahlt. Die Todesursache ist dabei unerheblich. Eine Ausnahme stellt die vorsätzliche Selbsttötung dar. In den meisten Verträgen halten die Versicherungsunternehmen mit einer Klausel fest, unter welchen Voraussetzungen die Versicherungsleistung greift, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Suizid ums Leben kommt.

 

Inhalt

  1. Karenzzeit
  2. Geistige Umnachtung
  3. Suizidprävention

 

In der Karenzzeit gibt es Deckungsbeschränkungen

In den meisten Tarifen wird eine Karenzzeit festgelegt, in der eine vorsätzliche Selbsttötung des Versicherungsnehmers die Versicherungsleistung ausschließt. Diese Wartezeit soll verhindern, dass Personen mit suizidalen Vorhaben sich über eine Risikolebensversicherung eine finanzielle Absicherung ihrer Angehörigen nach dem Freitod erschleichen. Die meisten Versicherungsunternehmen legen diese sogenannte Karenzzeit auf drei Jahre nach Vertragsabschluss fest. Tötet sich der Versicherungsnehmer innerhalb dieser ersten drei Jahre, wird den Begünstigten nur der Wert der Versicherung, also die Summe aller bis dato eingezahlten monatlichen Prämien, ausgezahlt.

 

Geistige Umnachtung und psychische Krankheiten

Begeht der Versicherungsnehmer innerhalb der Karenzzeit einen Suizid, kann den Angehörigen die Versicherungssumme dennoch ausgezahlt werden, wenn die versicherte Person die Selbsttötung nicht in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte vollzogen hat. Psychische Krankheiten oder krankhafte Störungen können etwa die freie Willensbestimmung einschränken. Kann ein solcher Fall forensisch oder psychiatrisch nachgewiesen werden, greift der Versicherungsschutz trotzdem und die Summe wird ausbezahlt.

 

Suizid ist kein Ausweg.

Eine Risikolebensversicherung sollte nicht als finanzielle Absicherung der Angehörigen nach der vorsätzlichen Selbsttötung abgeschlossen werden. Suizidale Gedanken sind Ausdruck einer akuten Krise oder psychischen Erkrankung und müssen unbedingt behandelt werden. Befinden Sie sich in einer Krise und finden keinen Ausweg mehr? Hier finden Sie Hilfe:

 

Bei aktuten Suizidgedanken hilft die Telefonseelsorge kostenlos und diskret unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222  rund um die Uhr. Auf der Website der Seelsorge können Sie auch in einem Chat anonym über Ihre Gedanken berichten.

Lassen Sie sich in Ihrer regionalen Beratungsstelle an qualifizierte Psychotherapeuten und psychiatrische Einrichtungen verweisen. Ihre nächste Beratungsstelle, sowie weitere allgemeine Kontaktadressen finden Sie auf der Website der Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention.