Risikolebensversicherung: Vertrag trotz Drogenabhängigkeit

Auch wenn die schädliche Wirkung von Drogen gemeinhin bekannt ist, dienen sie doch immer wieder als Mittel, um Alltagssorgen zu entfliehen. Nicht nur die körperlichen Folgeschäden einer Drogenabhängigkeit machen diese gesundheitlich so gefährlich, sondern insbesondere auch der Einfluss auf die menschliche Psyche. Vor diesem Hintergrund scheint es zunächst undenkbar, dass Betroffene eine Risikolebensversicherung abschließen können. Es gibt aber Wege, um auch drogenabhängige Menschen abzusichern.

Wie äußert sich eine Drogenabhängigkeit?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat folgende Kriterien für eine Drogenabhängigkeit festgelegt:

Starker Wunsch nach Substanzkonsum

Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Konsums

Körperliche Entzugserscheinungen

Toleranz gegenüber der Substanz

Anhaltender Substanzgebrauch

Welche Substanzen können drogenabhängig machen?

Es gibt eine Reihe von Substanzen, die beim Konsum zu einer Abhängigkeit führen können. Dazu zählen Opiate (zum Beispiel Morphin, Heroin, Methadon), Kokain, Cannabis, Amphetamine (zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Methamphetamin) und Halluzinogene (LSD). Diese Substanzklassen wirken sich jeweils verschieden auf den menschlichen Körper aus und zeigen eine unterschiedlich starke Abhängigkeitsausprägung. Bei einer langfristigen Einnahme treten jedoch bei allen Substanzen massive Gesundheitsschädigungen auf.

INFO

Ist eine Risikolebensversicherung für Drogenabhängige trotzdem möglich?

Im Gehirn werden fortwährend Informationen über elektrische Impulse weitergeleitet. Bei einem zerebralen Anfall gelangen diese Impulse jedoch nicht an den Zielort, sondern erregen eine große Gruppe von Nervenzellen gleichzeitig. Dadurch kommt es an dieser Stelle vorübergehend zu einem Funktionsverlust des Gehirns. Anders als bei einer Epilepsie entsteht diese Überreizung bei einem Gelegenheitsanfall nur durch  sehr starke Überlastungen.

Finden Sie dank unserer Beratung Ihre Risikolebensversicherung

Wir fragen für Sie vorab beim Versicherer nach, ob Sie bei ihm versichert werden können ohne das dieser Ihren Namen oder Ihre Adresse erfährt und ohne das ein Antrag gestellt werden muss. Dadurch kann es zu keiner Ablehnung Ihres Antrags kommen. Für Sie ist das von Vorteil, da ein möglicher Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherer aufgrund einer Antragsablehnung nicht droht. Von denjenigen Lebensversicherern, bei denen eine Versicherung für Sie möglich ist, holen wir uns im nächsten Schritt konkrete Angebote ein, um diese gemäß Ihrer Bedürfnisse und Wünsche miteinander zu vergleichen. Das am besten passende Angebot münzen wir dann gern für Sie in einen Vertrag um. Sollte kein Versicherer ein Angebot unterbreiten, bleiben noch Optionen ohne Gesundheitsprüfung.

zunächst per Ausschreibung diejenigen Versicherer ermitteln, die bereit sind, Sie trotz Tuberkulose zu versichern,

von diesen Versicherern konkrete Angebote einholen und diese miteinander vergleichen,

mit Ihnen zusammen das Angebot auswählen, das in Preis und Leistung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

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