Verbundene Risikolebensversicherung mit dem Partner abschließen

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders für Familien wichtig. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt, um laufende Kosten trotz des Wegfalls des Einkommens zu decken. Meistens ist die versicherte Person der Hauptverdiener oder ein Geschäftspartner. Auch für Paare ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, um sich gegenseitig abzusichern. Dafür gibt es spezielle Tarife, die beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag absichern.

Für wen lohnt sich eine verbundene Risikolebensversicherung?

Bei dieser Tarifvariante schließen zwei oder mehrere Personen einen gemeinsamen Vertrag ab. Meist sind dies Ehepartner, die sich gegenseitig absichern möchten. Beide Partner können in diesem Vertrag gleichzeitig versicherte und begünstigte Person sein und bekommen im Todesfall des jeweils anderen die vereinbarte Summe ausgezahlt. Auch für Geschäftspartner (etwa Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis gründen) kann dieses Modell sinnvoll sein, um die wirtschaftliche Abhängigkeit voneinander im Falle eines plötzlichen Todes abzufangen.

Eine Familie mit ihrem Kind, dass ein Ballon hochhält mit der Aufschrift "Sicherheit"

Tipp

Je nach Versicherer und Tarif kann der monatliche Beitrag für eine verbundene Risikolebensversicherung höher oder niedriger ausfallen, als die Beitragszahlungen für zwei getrennte Verträge. Ob eine verbundene Risikolebensversicherung für Sie der richtige Weg ist, sollten Sie vorab klären. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Beratung!

Info

Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

  • Die vereinbarte Summe wird im Versicherungsfall einmalig ausgezahlt – unabhängig davon, ob nur eine oder mehrere versicherte Personen sterben.
  • Dient die Risikolebensversicherung der finanziellen Absicherung der gemeinsamen Kinder, muss bei einer verbundenen Variante die Versicherungssumme entsprechend hoch angesetzt werden, um die finanzielle Absicherung im Sterbefall beider Elternteile zu gewährleisten.
  • Die höhere Versicherungssumme wirkt sich auf die monatlichen Prämien aus, die mitunter den Preis für zwei einzelne Verträge übersteigen.
  • Die verbundene Risikolebensversicherung erfordert ein hohes Maß an Planungssicherheit. Im Falle einer Scheidung der Eheleute oder Auflösung der Geschäftspartnerschaft kann ein gemeinsamer Vertrag nicht aufgeteilt, sondern nur gekündigt werden. Mit der Kündigung verfällt nicht nur der Versicherungsschutz, sondern auch die eingezahlten Beiträge.
info

Alternative für nicht verheiratete Lebenspartner: Risikolebensversicherung „über Kreuz“

Die Auszahlungssumme einer Risikolebensversicherung zählt in der Regel zum Erbe, auf das Erbschaftssteuer erhoben wird. Ehepartner haben dabei eine deutlich geringere Steuer und höhere Freibeträge als unverheiratete Paare, weshalb die verbundene Risikolebensversicherung für nicht verheiratete Lebenspartnerschaften nicht zu empfehlen ist. In solchen Fällen empfiehlt sich der Abschluss zweier einzelner Verträge, in denen sich der Versicherungsnehmer selbst als begünstigte Person im Todesfall des Partners einträgt. Diese Variante wird auch als Risikolebensversicherung „über Kreuz“ bezeichnet.

Ein Arzt mit Klemmbrett notiert Antworten zu Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen bei einer verbundenen Risikolebensversicherung

Die Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung funktioniert genau so wie für jede andere Tarifoption – mit der Ausnahme, dass beide Partner die Gesundheitsfragen beantworten müssen. Trägt einer der Partner ein gesundheitliches Risiko, werden Risikozuschläge erhoben. In einem solchen Fall lohnt sich eventuell der Abschluss einzelner Verträge, um die jeweils günstigsten Konditionen für beide Partner zu ermöglichen.

Sind beide Partner mit Vorerkrankungen belastet, kann eine Sonderaktion für eine verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen zum erfolgreichen Abschluss führen. Diese sind an bestimmte Konditionen, wie etwa den Abschluss der Versicherung aufgrund einer Baufinanzierung, gebunden. Wir prüfen gerne, ob eine Sonderaktion für Sie in Frage kommt.

Ähnliche Beiträge