Abschluss einer Risikolebensversicherung bei Epilepsie

Als Epilepsie bezeichnet man eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die insbesondere durch wiederholt auftretende, epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Sie zählt zu den häufigsten Nervenkrankheiten und kann in jedem Alter vorkommen. Betroffene Personen können zumeist zwar ein weitgehend normales und aktives Leben führen, weisen aber dennoch ein erhöhtes Risiko für einen frühzeitigen Tod auf. Um Angehörige für diesen Fall der Fälle abzusichern, können auch Epileptiker eine Risikolebensversicherung abschließen.

Info

Mögliche Ursprünge und Ursachen einer Epilepsie

Hinsichtlich des Ursprungs einer Epilepsie wird wie folgt unterschieden:

Fokale (partielle) Epilepsie

Anfälle gehen von einem bestimmten Teil des Gehirns aus und betreffen meist nur eine Gehirnhälfte.

Generalisierte Epilepsie

Von Beginn an weisen Zellen beider Hirnhälften eine abnormale Entladung auf und lösen dadurch einen Anfall aus.

Unbestimmter Ursprung

Epilepsien, die sowohl fokale als auch generalisierte Ursprünge besitzen, gelten als Epilepsien unbestimmten Ursprungs.

Auch die Ursache einer Epilepsie ist bedeutsam für Auswirkungen und Krankheitsverlauf der Störung. Unterschieden wird hier zwischen:

Idiopathische (genetische) Epilepsie

Anfälle sind durch einen oder mehrere genetische Defekte bedingt. Hierbei ist allerdings nicht immer klar, welcher Defekt genau vorliegt.

Symptomatische (strukturell-metabolische) Epilepsie

Hier liegt die Ursache der epileptischen Anfälle in den Auswirkungen von strukturellen Hirnschädigungen, Fehlbildungen oder Stoffwechseldefekten im Gehirn.

Nicht näher bestimmte Epilepsien

In diesen Fällen können keine organischen Ursachen für die Erkrankung gefunden werden. Dennoch geht man auch hier davon aus, dass ein verborgener struktureller Defekt im Gehirn vorliegt.

Speziell an diese Faktoren angepasste Antiepileptika können die Ursprünge und Ursachen der Störung zwar nicht beheben, aber sie können die Anzahl und Intensität der epileptischen Anfälle deutlich reduzieren. Manchmal können die Medikamente sogar zur vollständigen Anfallsfreiheit verhelfen.

Wie äußern sich epileptische Anfälle?

Epileptische Anfälle können sich in ihrer Form und ihrer Dauer deutlich unterscheiden. Während manche Anfälle nur durch kurze Muskelzuckungen gekennzeichnet sind, führen andere zum Verlust des Bewusstseins, zum Sturz oder sogar zur Verkrampfung des ganzen Körpers (Grand Mal). Ebenso weist auch die Dauer der Anfälle von wenigen Sekunden bis hin zu 3 Minuten eine weites Spektrum auf. Wie sich ein epileptischer Anfall genau äußert, ist von seiner Art abhängig.

Grafik: Kugelschreiber auf einem Papierstapel

Abschluss einer Risikolebensversicherung auch für Epileptiker möglich

Die passende Risikolebensversicherung lässt sich auch für Personen mit Epilepsie finden. Vom Vorteil ist es dabei, wenn man sich von möglichst vielen Versicherern ein entsprechendes Angebot einholt. So kann man mehrere Risikolebensversicherungen vergleichen und sich letztlich dass individuell passendste Angebot aussuchen. Da wir mit zahlreichen Versicherungsanbietern kooperieren stehen, können wir unseren Kunden solch eine Auswahl verschiedener Tarife von Lebensversicherern anbieten.

Was muss bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden?

Versicherungsanbieter möchten natürlich wissen, wen sie Versicherungsschutz gewähren. Neben den gängigen Angaben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten sich Epileptiker daher auf folgende Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung einstellen:

  • Seit wann bestehen die epileptischen Anfälle?
  • Wie lange dauern die Anfälle und wie häufig treten sie auf?
  • Welche Art der Epilepsie liegt vor? Ist die Ursache bekannt?
  • Sind die Auslöser der Anfälle bekannt?
  • Werden Sie während der Anfälle bewusstlos? Wenn ja, wie lange?
  • Ist bereits ein Status Epilepticus eingetreten?

Neben weiteren Angaben zur medikamentösen Behandlung und zu ärztlichen Untersuchungen wird vom Versicherer zudem erfragt, ob und welche Verletzungen durch Anfälle bereits entstanden sind. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, ob der Betroffene durch die Erkrankung in seinem Berufsleben eingeschränkt war oder ist.

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