Verbundene Risikolebensversicherung – gegenseitige Absicherung mehrerer Personen
Risikolebensversicherungen greifen bei dem Tod eines Versicherten und garantieren die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Sind mehrere Personen in gleicher Weise voneinander abhängig, empfiehlt sich als Tarifvariante der Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partnerversicherung genannt.
Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?
Bei dieser Sonderform der Risikolebensversicherung wird ein Vertrag von mehreren Personen abgeschlossen, die sich dadurch gegenseitig im Falle des Todes absichern. Häufig bezieht sich der Vertrag auf zwei Leben, kann aber auch weitere versicherte Personen berücksichtigen. Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Damit endet der Vertrag. Bei weiteren Todesfällen erfolgt keine zusätzliche Auszahlung. Kommt es zum gleichzeitigen Tod der Versicherten, wird die festgelegte Summe ebenfalls nur einmal fällig.

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Verbundene Risikolebensversicherungen eignen sich für Ehepaare und Geschäftspartner
Verbundene Risikolebensversicherungen sind ideal für Personen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind. Sie eignen sich besonders für:
- Ehepaare, die sich gegenseitig finanziell absichern möchten – besonders wichtig, wenn gemeinsame Kinder da sind.
- Geschäftspartner, die sicherstellen wollen, dass der Tod eines Partners keine zusätzlichen finanziellen Belastungen verursacht.
Vorteile für Ehepaare:
- Sichert die Familie im Falle eines Einkommensverlusts ab.
- Verhindert finanzielle Belastungen durch den Wegfall eines Einkommens.
Geschäftspartner:
- Eine verbundene Risikolebensversicherung schützt Geschäftspartner, z. B. Anwälte in einer Gemeinschaftskanzlei, vor finanziellen Belastungen im Todesfall eines Partners.
Hinweis
• Beiträge variieren je nach Tarif und Versicherer; manchmal sind zwei Einzelverträge günstiger als eine verbundene Versicherung.
• Beratung und Vergleiche helfen, die besten Konditionen zu finden.
Sollte der Gesundheitszustand beider Partner keine Absicherung möglich machen und beide ggf. noch eine Baufinanzierung anstreben oder kürzlich durchgeführt haben, gibt es ggf. eine Lösung, siehe verbundene Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Vergleich zu individuell abgeschlossenen Verträgen
Eine verbundene Risikolebensversicherung versichert mehrere Personen und berücksichtigt daher deutlich mehr Faktoren, die einen Tod herbeiführen könnten. So sind die Beiträge im Vergleich zu Verträgen, die sich auf ein Leben beziehen, insgesamt höher. Im Gegensatz zu zwei getrennt abgeschlossenen Versicherungen fallen die Policen jedoch günstiger aus, wenn man beide Verträge beim selben Versicherer abschließen würde. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer geprüft werden.
Wichtig: Damit die Versicherungssumme an den/die an die gewünschten Personen ausgezahlt werden kann, müssen diese als Bezugsberechtigte im Vertrag aufgeführt sein.
Unverheiratete Paare profitieren zumeist von Einzelverträgen
Für unverheiratete Paare ist eine solche Partnerversicherung weniger gut geeignet. Die begünstigte Person kann im Todesfall nur einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Der Großteil der ausgezahlten Summe ist also mit einer wesentlich höheren Erbschaftssteuer belegt. Hier sind zwei Einzelverträge vorzuziehen.
Ein weiterer Grund, warum es sinnvoller sein könnte, zwei separate Verträge abzuschließen ist, dass einzelne Verträge individuell ausgestaltet werden können hinsichtlich der Versicherungssumme sowie Laufzeit der Police. Da die verbundene Risikolebensversicherung die Todesfallleistung nur einmal zahlt, sind Angehörige im Falle eines gleichzeitigen oder kurz aufeinander folgenden Todes bei zwei einzelnen Versicherungsverträgen besser versorgt.
Hinzu kommt, dass ein gemeinsam geschlossener Vertrag nicht aufgeteilt, sondern lediglich gekündigt werden kann, wobei die eingezahlten Beiträge damit verfallen. Wenn es zu einer Trennung eines Paaren kommt, wären getrennte Verträge sinnvoller gewesen.