Höhe der Versicherungssumme beim Abschluss einer Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherungen dienen der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Falle des des Todes der versicherten Person. Vertragslaufzeit sowie Höhe der Versicherungssumme sind dabei jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern resultieren aus dem persönlichen Bedarf des Versicherungsnehmers.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme ausfallen?
Beispiel
Ein Familienvater schließt einen Risikolebensvertrag in einer Höhe von 100.000 Euro ab. Benötigt seine Familie monatlich nur 800 Euro für die Lebenshaltungskosten, könnte sie zehn Jahre von dem Geld leben. Sollte sich der Bedarf jedoch erhöhen, reicht die Todesfallleistung für einen geringeren Zeitraum.
Wichtig
Grundsätzlich empfehlen wir immer eine individuelle Betrachtung des Absicherungsbedarfs. Lieber eine etwas höhere Versicherungssumme, lieber eine etwas längere Laufzeit. Sollte dann im Laufe der Zeit weniger Bedarf bestehen, gibt es bei sehr vielen Versicherern die Möglichkeit die Versicherungssumme zu reduzieren mit einhergehender Beitragsreduzierung. Eine Kündigung des Vertrages ist mindestens zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich.
VerSicherungsgrund
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Höhe der Versicherungssumme
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Einzelnes Familienmitglied als Haupt- bzw. Alleinverdiener, Gründung einer Familie 203_4b9cdb-9c> |
Im Idealfall beträgt die vereinbarte Versicherungssumme das vier- bis fünffache des jährlichen Einkommens, aber hier empfiehlt sich auch eine individuelle Prüfung. 203_4eef98-bd> |
Im Rahmen eines Kredits, beim Erwerb einer Immobilie, Gründung eines Unternehmens 203_44790f-2b> |
Sollte dem offenen Betrag angepasst sein (zu empfehlen sind Tarife mit fallender Versicherungssumme, sofern es nur um die reine Darlehensabsicherung geht) 203_60fe92-1e> |
Beruflicher Einstieg 203_6bcf5c-46> |
Muss individuell berechnet werden 203_25f9c6-9d> |
Bei geschäftlichen Teilhaberschaften, einzelne Personen als Schlüsselkräfte eines Unternehmens 203_64bad8-37> |
Muss individuell berechnet werden 203_475e54-76> |
Anpassung der Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit
Häufig ändern sich die persönlichen Lebensumstände im Laufe der Zeit. So kann es passieren, dass die vereinbarte Leistung einer abgeschlossenen Risikolebensversicherung nach einigen Jahren nicht mehr der tatsächlichen Notwendigkeit entspricht. Damit die Versicherung stets der persönlichen Situation angepasst ist, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Viele Versicherer bieten Tarife an, deren Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit ansteigt bzw. sinkt. Tarife mit steigender Summe erweisen sich im Hinblick auf die stetig wachsenden Lebenshaltungskosten als sinnvoll, mit einer Beitragsdynamik kann man dies berücksichtigen. Tarife mit einer fallenden Summe sind empfehlenswert, wenn eine finanzielle Verpflichtung, die mit Sicherheit um die Zeit fällt, abgesichert werden soll.
Manche Lebensereignisse führen zu einem erhöhten Absicherungsbedarf (Geburt eines Kindes, Abschluss einer Immobilienfinanzierung…). Deshalb beinhalten viele Verträge eine Möglichkeit zur Nachversicherung. Diese bietet die Möglichkeit, die Versicherungssumme ohne Risikoprüfung in gewissen Rahmen zu erhöhen und so im Leistungsfall weiterhin auf eine ausreichenden Absicherung zurückgreifen zu können.
BEISPIEL
Konkrete Ermittlung des Bedarfs am Beispiel einer jungen Familie
Ausgangssituation
Der Familienvater ist 35 Jahre alt und verdient netto 35.000€ pro Jahr. Seine Frau ist 32 und hat ein Nettojahreseinkommen von 20.400€. Ihre beiden Kinder sind 2 und 5 Jahre alt.
Die Eltern fragen sich, wie hoch die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sein muss, wenn einer der beiden verstirbt. Sie gehen davon aus, dass der jeweils andere weiterhin seinen Beruf ausüben kann.
Berechnung des benötigten Geldes
Das Nettojahreseinkommen liegt momentan bei 55.400€.
Beim Versterben eines der Elternteile gehen sie davon aus, dass sie pro Monat 350€ weniger benötigen, da die Kosten für den Lebensunterhalt des Partners wegfallen. Dies entspricht einem um 4200€ verringerten Jahresbedarf.
Da die Eltern ihren Kindern ein Studium ermöglichen und sie hierbei finanziell unterstützen wollen, rechnen sie mit einer Finanzierung bis zum 25. Lebensjahr. Anschließend fallen auch hier pro Kind jährlich 4.200€, auf den Gesamtbedarf gesehen, weg.
Berechnung ohne Bedarf der Kinder
Sie rechnen zuerst ohne den Bedarf der Kinder auf die nächsten Jahre. Im Falle, dass der Vater verstirbt, hätten sie dann einen Bedarf von 42.800€, da für die Kinder und den Vater jeweils 4.200€ pro Jahr abgezogen werden.
Durch das Gehalt der Mutter und den Bezug der Witwenrente von 275€ pro Monat verringert sich der Bedarf auf 19.100€ pro Jahr.
Die Mutter arbeitet voraussichtlich, bis sie 65 Jahre alt ist, also noch 33 Jahre. Anschließend wird sie eine Rente von 1.000€ beziehen. Das Paar rechnet mit einem Bedarf bis sie 90 Jahre alt ist.
Bedarf ohne Absicherung der Kinder
Daraus ergibt sich: 19.100€ x 33 + (19.100€ -1.000€) x 25 = 1.082.800€.
Berechnung inklusive des Bedarfs der Kinder
Anschließend werden die Kinder in die Berechnung mit einbezogen. Der Bedarf des jüngeren Kindes liegt auf die nächsten 23 Jahre gesehen bei 4.200€ x 23 = 96.600€. Durch die Halbwaisenrente von 210€ pro Monat verringert sich der Bedarf auf 38.640€.
Das ältere Kind wird 20 Jahre unterstützt und hat somit inklusive der Halbwaisenrente und des Kindergeldes einen Bedarf von 33.600€.
Gesamtbedarf inkl. Absicherung der Kinder
Der Gesamtbedarf der Familie setzt sich wie folgt zusammen:
1.082.800€ + 38.640€ + 33.600€ = 1.115.040€
Aufschlüsselung der benötigten Gesamtsumme
Zur genaueren Aufschlüsselung dieses Wertes fertigt das Paar eine Tabelle an:
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Einfacher Wert
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Wert inklusive der aktuellen Inflationsrate von 2,6% (STand: Dez 2024) 203_aa4ed6-a0> |
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Jahresbedarf für die ersten 20 Jahre 203_95a1d1-44> |
449.200€ 203_5b5a8d-85> |
460.879€ 203_514fb8-3d> |
Jahresbedarf für die darauffolgenden 3 Jahre 203_fbc64b-1e> |
62.340€ 203_c14aad-8c> |
63.961€ 203_752c99-aa> |
Jahresbedarf vom 55.-90. Lebensjahr der Mutter 203_cb5150-40> |
643.500€ 203_05d751-5e> |
660.231€ 203_f17475-7e> |
Gesamt 203_a4a9ec-c9> |
1.115.040€ 203_5cf751-5d> |
1.185.071€ 203_11a44a-a3> |
Nicht berücksichtigt wurde eine Kapitalverzinsung. Nach heutigem Stand beträgt diese rund 2.5% p.a. = 29.627€. Die Versicherungssumme würde somit auf 1.214.698€ ansteigen.
Regelung von Haushalt und Kinderbetreuung
Verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Das Paar überlegt, wie sie die Kinderbetreuung und den Haushalt im Falle des Todes eines Partners gestalten möchten. Sie listen folgende Möglichkeiten für die Kinderbetreuung auf:
Es muss mit monatlichen Kosten von 150 bis 300€ gerechnet werden. Da Plätze für unter Dreijährige schwerer zu bekommen sind, besteht nicht immer die Möglichkeit sein Kind dort anzumelden.
Kosten für das ältere Kind für ein Jahr: 1.800-3.600€
Kosten für das jüngere Kind für vier Jahre: 7.200-14.400€
Sie bekommt einen durchschnittlichen Stundenlohn von ungefähr 6€. Bei einer 40 Stunden Woche belaufen sich die Kosten dann auf ca. 960€ pro Monat.
Für beide Kinder im ersten Jahr wären dies 23.040€ und für das jüngere die nächsten drei Jahre 34.560€.
Ein Au-pair bietet den Vorteil, dass die Kinder im im häuslichen Umfeld bleiben. Zudem darf ein Au-pair auch einen Teil des Haushalts erledigen. Für ein Au-Pair fallen neben Kost und Logis diese Kosten an:
4 Wochen bezahlter Urlaub, 260€ Taschengeld, Nahverkehrskarte für 20-40€ pro Monat, Versicherungen für 30-40€ pro Monat
Das Paar bevorzugt den Kindergarten, da sie ihren Kindern umfangreiche soziale Kontakte ermöglichen möchten. Der Kindergarten in ihrer Nähe kostet 200€ pro Monat pro Kind. Somit steigt der Gesamtbedarf auf 1.232.698€.
Gestaltung des Haushalts im Falle des Todes eines Partners
Für die Hilfe im Haushalt möchte das Paar eine Haushaltshilfe oder Putzfrau anstellen. Sie bekommen von Freunden eine Dame empfohlen, die einen Stundenlohn von 14€ nimmt. Auf die in einer Arbeitswoche erforderlichen fünf Stunden Hilfe ergeben sich Kosten in Höhe von 280€ pro Monat. Zusätzlich kommen Abgaben in Höhe von 14,9% auf den Arbeitgeber zu. In diesem Falle wären es 41,72€. Es entstehen pro Jahr also Zusatzkosten von 3.861€. Da die Mutter davon ausgeht, dass sie ab dem Renteneintritt wieder selbst den Haushalt übernimmt, rechnen sie mit einer Anstellungsdauer von 33 Jahren. Der Gesamtbedarf beträgt nun 1.360.111€.

Temporäre Kürzung der Arbeitszeit nach Todesfall
Um im Falle des Todes den Verlust des Vaters verarbeiten zu können, weist die Mutter abschließend darauf hin, dass sie das erste Jahr gerne nur 30 Stunden pro Woche arbeiten würde, um mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Bei ihrem Nettomonatsgehalt von 1.700€ würde dies bedeuten, dass sie 425€ weniger verdienen würde. Bezogen auf das Jahr macht dies einen Gesamtverlust von 5.100€. Der Bedarf läge dann bei 1.365.211€.
Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich
Fragen Sie sich nach unserem Beispiel wie hoch Ihre Versicherungssumme ausfallen sollte, um ausreichend abgesichert zu sein? Oder haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Risikolebensversicherung? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie unabhängig, kostenfrei und unverbindlich und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer Risikolebensversicherung.