Höhe der Versicherungssumme beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherungen dienen der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Falle des des Todes der versicherten Person. Vertragslaufzeit sowie Höhe der Versicherungssumme sind dabei jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern resultieren aus dem persönlichen Bedarf des Versicherungsnehmers.

Beispiel: Ein Familienvater schließt einen Risikolebensvertrag in einer Höhe von 100.000 Euro ab. Benötigt seine Familie monatlich nur 800 Euro für die Lebenshaltungskosten, könnte sie zehn Jahre von dem Geld leben. Sollte sich der Bedarf jedoch erhöhen, reicht die Todesfallleistung für einen geringeren Zeitraum.

Versicherungsgrund Höhe der Versicherungssumme
  • Einzelnes Familienmitglied als Haupt- bzw. Alleinverdiener
  • Gründung einer Familie
Im Idealfall beträgt die vereinbarte Versicherungssumme das vier- bis fünffache des jährlichen Einkommens.
  • Im Rahmen eines Kredits
  • Beim Erwerb einer Immobilie
  • Gründung eines Unternehmens
Sollte dem offenen Betrag angepasst sein (zu empfehlen sind Tarife mit fallender Versicherungssumme)
  • Beruflicher Einstieg
Muss individuell berechnet werden (zu empfehlen sind Tarife die sich in Kapitallebensversicherung umwandeln lassen und/oder eine steigende Versicherungssumme haben)
  • Bei geschäftlichen Teilhaberschaften
  • Einzelne Personen als Schlüsselkräfte eines Unternehmens
 Muss individuell berechnet werden

Anpassung der Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit

Häufig ändern sich die persönlichen Lebensumstände im Laufe der Zeit. So kann es passieren, dass die vereinbarte Leistung einer abgeschlossenen Risikolebensversicherung nach einigen Jahren nicht mehr der tatsächlichen Notwendigkeit entspricht. Damit die Versicherung stets der persönlichen Situation angepasst ist, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Risikolebensversicherung mit steigender bzw. fallender Summe: Viele Versicherer bieten Tarife an, deren Versicherungssumme und somit auch die Beitragszahlung während der Vertragslaufzeit ansteigt bzw. sinkt. Tarife mit steigender Summe erweisen sich in Hinblick auf die stetig wachsenden Lebenshaltungskosten als sinnvoll. Tarife mit einer fallenden Summe sind hingegen empfehlenswert, wenn eine finanzielle Verpflichtung abgesichert werden soll, die im Laufe der Zeit abnimmt (z.B. Kredit).
  • Anpassung mittels Nachversicherungsgarantie: Manche Lebensereignisse sind nicht vorhersehbar (z.B. ungeplante Schwangerschaft, Scheidung). Deshalb beinhalten viele Verträge eine Police zur Nachversicherung. Diese bietet die Möglichkeit, die Vertragskonditionen den persönlichen Lebensumständen anzupassen.

Konkrete Ermittlung des Bedarfs am Beispiel einer jungen Familie

Ausgangssituation

Der Familienvater ist 35 Jahre alt und verdient netto 35.000€ pro Jahr. Seine Frau ist 32 und hat ein Nettojahreseinkommen von 20.400€. Ihre beiden Kinder sind 2 und 5 Jahre alt.

Die Eltern fragen sich, wie hoch die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sein muss, wenn einer der beiden verstirbt. Sie gehen davon aus, dass der jeweils andere weiterhin seinen Beruf ausüben kann.

Berechnung des benötigten Geldes

Das Nettojahreseinkommen liegt momentan bei 55.400€.

Beim Versterben eines der Elternteile gehen sie davon aus, dass sie pro Monat 350€ weniger benötigen, da die Kosten für den Lebensunterhalt des Partners wegfallen. Dies entspricht einem um 4200€ verringerten Jahresbedarf.

Da die Eltern ihren Kindern ein Studium ermöglichen und sie hierbei finanziell unterstützen wollen, rechnen sie mit einer Finanzierung bis zum 25. Lebensjahr. Anschließend fallen auch hier pro Kind jährlich 4200€, auf den Gesamtbedarf gesehen, weg.

Berechnung ohne Bedarf der Kinder

Sie rechnen zuerst ohne den Bedarf der Kinder auf die nächsten Jahre. Im Falle, dass der Vater verstirbt, hätten sie dann einen Bedarf von 42.800€, da für die Kinder und den Vater jeweils 4.200€ pro Jahr abgezogen werden.

Durch das Gehalt der Mutter und den Bezug der Witwenrente von 275€ pro Monat verringert sich der Bedarf auf 19.100€ pro Jahr.

Die Mutter arbeitet voraussichtlich, bis sie 65 Jahre alt ist, also noch 33 Jahre. Anschließend wird sie eine Rente von 1.000€ beziehen. Das Paar rechnet mit einem Bedarf bis sie 90 Jahre alt ist.

Daraus ergibt sich: 19.100€ x 33 + (19.100€ -1.000€) x 25 = 1.082.800€.

Berechnung inklusive des Bedarfs der Kinder

Anschließend werden die Kinder in die Berechnung mit einbezogen. Der Bedarf des jüngeren Kindes liegt auf die nächsten 23 Jahre gesehen bei 4.200€ x 23 = 96.600€. Durch die Halbwaisenrente von 210€ pro Monat verringert sich der Bedarf auf 38.640€.

Das ältere Kind wird 20 Jahre unterstützt und hat somit inklusive der Halbwaisenrente und des Kindergeldes einen Bedarf von 33.600€.

Der Gesamtbedarf der Familie setzt sich also wie folgt zusammen:

1.082.800€ + 38.640€ + 33.600€ = 1.115.040€

Aufschlüsselung der benötigten Gesamtsumme

Zur genaueren Aufschlüsselung dieses Wertes fertigt das Paar eine Tabelle an:

Einfacher Wert Wert inklusive der aktuellen Inflationsrate von 1,8%
Jahresbedarf für die ersten 20 Jahre 449.200€ 457.286€
Jahresbedarf für die darauffolgenden 3 Jahre 62.340€ 63462€
Jahresbedarf vom 55.-90. Lebensjahr der Mutter 643.500€ 655.083€
Gesamt 1.115.040€ 1.175.831€

Nicht berücksichtigt wurde eine Kapitalverzinsung. Nach heutigem Stand beträgt diese bestenfalls 1% p.a.  = 11.758€. Die Versicherungssumme würde somit auf 1.187.589€ ansteigen.

Regelung von Haushalt und Kinderbetreuung

Verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Das Paar überlegt, wie sie die Kinderbetreuung und den Haushalt im Falle des Todes eines Partners gestalten möchten. Sie listen folgende Möglichkeiten für die Kinderbetreuung auf:

  • Kindergarten: Es muss mit monatlichen Kosten von 150-300€ gerechnet werden. Da Plätze für unter Dreijährige schwerer zu bekommen sind, besteht nicht immer die Möglichkeit sein Kind dort anzumelden.
    Kosten für das ältere Kind für ein Jahr: 1.800-3.600€
    Kosten für das jüngere Kind für vier Jahre: 7.200-14.400€
  • Tagesmutter: Sie bekommt einen durchschnittlichen Stundenlohn von 6€. Bei einer 40 Stunden Woche belaufen sich die Kosten dann auf ca. 960€ pro Monat.
    Für beide Kinder im ersten Jahr wären dies 23.040€ und für das jüngere die nächsten drei Jahre 34.560€.
  • Au-pair: Ein Au-pair bietet den Vorteil, dass die Kinder eine feste Bezugsperson im häuslichen Umfeld haben. Zudem darf sie/er sechs Stunden täglich arbeiten, in denen auch ein Teil des Haushalts erledigt wird. Für ein Au-Pair fallen neben Kost und Logis folgende Kosten an:
    4 Wochen bezahlter Urlaub, 260€ Taschengeld pro Monat, Nahverkehrskarte für 20-40€ pro Monat, Versicherungen für 30-40€ pro Monat

Das Paar bevorzugt den Kindergarten, da sie ihren Kindern umfangreiche soziale Kontakte ermöglichen möchten. Der Kindergarten in ihrer Nähe kostet 200€ pro Monat pro Kind. Somit steigt der Gesamtbedarf auf 1.199.589€.

Gestaltung des Haushalts im Falle des Todes eines Partners

Für die Hilfe im Haushalt möchte das Paar eine Haushaltshilfe oder Putzfrau anstellen. Sie bekommen von Freunden eine Dame empfohlen, die einen Stundenlohn von 10€ nimmt. Auf die in einer Arbeitswoche erforderlichen fünf Stunden Hilfe ergeben sich Kosten in Höhe von 200€ pro Monat. Zusätzlich kommen Abgaben in Höhe von 14,9% auf den Arbeitgeber zu. In diesem Falle wären es 29,80€. Es entstehen pro Jahr also Zusatzkosten von 2.757,60€. Da die Mutter davon ausgeht, dass sie ab dem Renteneintritt wieder selbst den Haushalt übernimmt, rechnen sie mit einer Anstellungsdauer von 33 Jahren. Der Gesamtbedarf beträgt nun 1.290.590€.

Abschließende Bemerkung

Um im Falle des Todes den Verlust des Vaters verarbeiten zu können, weist die Mutter abschließend darauf hin, dass sie das erste Jahr gerne nur 30 Stunden pro Woche arbeiten würde, um mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Bei ihrem Nettomonatsgehalt von 1.700€ würde dies bedeuten, dass sie 425€ weniger verdienen würde. Bezogen auf das Jahr macht dies einen Gesamtverlust von 5.100€. Der Bedarf läge dann bei 1.295.690€.